Verspätungen oder Stornierungen von Flügen aufgrund von Streiks bei Fluggesellschaften sind für Passagiere oft ärgerlich. Doch die EU-Verordnung 261 schützt Ihre Rechte in solchen Situationen. Gemäß dieser Verordnung sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen, wenn ein Flug aufgrund eines Streiks verspätet oder gestrichen wird. In diesem Artikel erklären wir Ihnen Ihre Rechte laut der EU-Verordnung 261 und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Entschädigungsantrag beantragen können.
Passagierrechte gemäß EU-Verordnung Nr. 261/2004
Recht auf Entschädigung
Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 legt fest, dass Sie Anspruch haben, wenn ein unvorhergesehener oder geplanter Streik von Fluggesellschaftsmitarbeitern Ihren Flug beeinträchtigt. Es ist wichtig zu beachten, dass solche Situationen als „außergewöhnliche Umstände“ gelten, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaft befinden.
Entschädigung bei Flugausfall
Laut der EU-Verordnung 261 haben Passagiere das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn ihr Flug gestrichen wird und die Fluggesellschaft sie nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Stornierung informiert.
Dennoch gibt es Ausnahmen, die berücksichtigt werden sollten. Die Fluggesellschaft kann der Entschädigung verweigern, wenn sie einen alternativen Flug anbietet, der die folgenden Kriterien erfüllt:
Vorabbenachrichtigung | Anforderungen an den Ersatzflug |
14 Tage | Keine Anforderungen |
7-13 Tage | Der Ersatzflug startet maximal 2 Stunden früher und landet weniger als 4 Stunden später als der ursprüngliche Flug |
Weniger als 7 Tage | Der Ersatzflug startet maximal 1 Stunde früher und landet weniger als 2 Stunden später als der ursprüngliche Flug |
Wählt der Passagier den von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen alternativen Flug, der jedoch später als ursprünglich geplant am Endzielort ankommt, behält er Anspruch auf Entschädigung.
Der Betrag der Entschädigung wird maßgeblich von der Entfernung des Fluges und der Verspätungszeit beeinflusst.
Um die potenziellen Entschädigungsbeträge zu erfahren, sehen Sie sich bitte die folgende Tabelle an:
Bis 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Entfernung |
125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU zwischen 1500 und 3500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Entschädigung bei Flugverspätung
Gemäß der EU-Verordnung 261 haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn ihr Flug 3 Stunden oder mehr verspätet ist wegen eines Streiks.
Der Betrag der Entschädigung für eine Flugverspätung aufgrund eines Streiks |hängt von Faktoren wie der Flugdistanz und der Länge der Verspätung ab.
Detaillierte Informationen zu der Höhe der Entschädigung finden Sie in der folgenden Tabelle:
Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Entfernung |
0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 3500 km |
0 € | 300 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Ticketrückerstattung oder alternativer Flug
In seltenen Fällen, in denen der Flug verspätet ist oder um 5 Stunden oder mehr abgesagt wird, hat der Passagier laut der EU-Verordnung 261/2004 das Recht auf:
- Sie können den abgesagten oder verspäteten Flug stornieren und eine vollständige Ticketrückerstattung wählen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Reise ohne finanzielle Strafen stornieren können.
- Zustimmung zu einem alternativen Flug, der von der Fluggesellschaft organisiert wird.
Recht auf Betreuung
Zusätzlich zur Entschädigung für einen abgesagten oder verspäteten Flug aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft haben Passagiere auch das Recht auf Betreuung. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, den Passagieren Essen und Getränke sowie die Möglichkeit zu bieten, zwei Telefonate zu führen, ein Fax zu senden und E-Mails zu verschicken. Wird der Flug auf den nächsten Tag umgebucht, muss die Fluggesellschaft ein Hotel sowie den Transfer zwischen dem Flughafen und dem Hotel zur Verfügung stellen.
Höherstufung und Herabstufung der Klasse
Manchmal kommt es vor, dass die Fluggesellschaft die Klasse Ihres Flugs erhöht oder herabstuft, wenn sie Ihnen einen alternativen Flug anbietet. In solchen Situationen sollten Sie über die Regeln und Ihre Rechte informiert sein:
Bei einer Höherstufung müssen Sie für diesen Vorteil nicht zusätzlich bezahlen.
Bei einer Herabstufung die Fluggesellschaft verpflichtet, die Differenz zu erstatten. Die Höhe der Entschädigung hängt vollständig von der Flugdistanz ab:
- 30% des Ticketpreises für Flüge bis 1500 km;
- 50% des Ticketpreises für Inlandsflüge innerhalb der EU über 1500 km sowie für andere Flüge zwischen 1500 und 3500 km;
- 75% des Ticketpreises für Flüge über 3500 km.
Wann erlischt Ihr Anspruch auf Entschädigung?
In Situationen, in denen die Fluggesellschaft keine Kontrolle hat, einen Streik zu beeinflussen oder zu verhindern, ist keine Entschädigung für die Passagiere vorgesehen. Ein Beispiel hierfür ist ein Arbeitskonflikt kann, der die Luftfahrt wesentlich beeinträchtigen kann (z.B. ein nationaler Streik oder ein Streik der Fluglotsen). Solche Fälle liegen jedoch außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft. Infolgedessen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Entschädigungen für annullierte Flüge zu leisten.
Auch wenn viele Streikfälle nicht durch die EU-Verordnung 261/2004 abgedeckt sind und als “außergewöhnliche Umstände” definiert werden, bedeutet das nicht automatisch, dass keine Entschädigung gezahlt wird.
Gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juni 2020 (Rechtssache C-74/19) muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Streik zu vermeiden. Kann sie dies nicht belegen, ist sie verpflichtet, den Passagieren eine Entschädigung für den ausgefallenen Flug zu leisten.
Welche Flüge werden durch die EU-Verordnung 261 geregelt?
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt auf alle Flüge, die von Flughäfen der Europäischen Union abfliegen. Ebenso umfasst sie Flüge, die in der EU ankommen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Dies schließt auch Fluggesellschaften aus Island, Norwegen und der Schweiz ein.
Jedoch handelt es sich bei Dana Air nicht um eine europäische Fluggesellschaft. Infolgedessen sind sie nicht verpflichtet, Entschädigungen zu leisten, wenn ihre Flüge außerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden. Das gleiche gilt für Flüge in die EU, die ihren Ausgangspunkt außerhalb der EU haben.
Route | Fällt unter EU 261 |
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten | ✔️ Ja |
Flüge, die von Flughäfen in der EU ankommen | ❌ Nein |
Wie kann man eine Entschädigung für einen Streik bei Dana Air beantragen?
Um eine Entschädigung für eine Annullierung oder Verspätung des Flugs infolge eines Streiks zu beantragen, sind die folgenden Schritte erforderlich:
- Reichen Sie Ihr Formular ein. Sie sollten Details wie Flugnummer, Datum und welches Problem Sie haben angeben.
- Lassen Sie von unserem Experten helfen. Nach dem Absenden des Formulars übernimmt unser Team die gesamte Verantwortung. Wir sind bestens mit den Gesetzen der EU vertraut und werden alles daran setzen, um Ihnen die Entschädigung zu sichern. Sie ausschließlich nur im Erfolgsfall.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
---|