Wenn es zu Schwierigkeiten mit einem Flug kommt, ist das nicht nur enttäuschend, sondern kann auch zusätzlichen Stress verursachen. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Europäische Union klare Gesetze hat, um Reisende in solchen Fällen zu unterstützen. Wenn Sie in die EU fliegen, ist es wichtig, diese Schutzmaßnahmen zu kennen. Sie können für Sie von Vorteil sein, wenn Ihr Flug annulliert oder verspätet wurde.
iDie Kenntnis Ihrer Rechte kann dazu beitragen, dass Herausforderungen während einer Reise viel einfacher werden.
Fluggastrechte gemäß EU-Verordnung Nr. 261/2004
Fluggäste von Airlines, die Flüge in die EU durchführen, sind im Falle von Unregelmäßigkeiten geschützt. Die EU-Gesetze stellen sicher, dass Fluggesellschaften in solchen Situationen für ihre Passagiere sorgen müssen.
Bei Flugausfällen oder Verspätungen sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Ihnen folgenden Leistungen anzubieten:
- Verpflegung in Form von Getränken und Essen;
- ein Hotelzimmer, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
- Transport zwischen Hotel und Flughafen;
- Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten, etwa per Telefon, E-Mail oder Fax.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder Sie von einer längeren Verspätung betroffen sind, können Sie außerdem Anspruch auf eine Entschädigung auf folgende Leistungen haben:
- Rückerstattung;
- einen alternativen Flug;
- eine Entschädigung für Unannehmlichkeiten.
Vergessen Sie nicht, die Mitarbeiter der Fluggesellschaft nach diesen Möglichkeiten zu fragen. Sie sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte bei langen Verspätungen oder Flugannullierungen zu informieren.
Entschädigung für Flugverspätung bei LEVEL
Flugverspätungen bei LEVEL sind sehr ärgerlich. Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Endziel angekommen sind und die Fluggesellschaft sieht sich in der Verantwortung, haben Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person.
Der Betrag der Rückerstattung hängt von der Flugentfernung und der Verspätungszeit ab. Die möglichen Rückerstattungsbeträge können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Flugentfernung |
0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Innerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
0 € | 300 € | 600 € | Außerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
Entschädigung für Flugannullierung bei LEVEL
Im Falle einer Flugannullierung weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug, können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten. Die Fluggesellschaft ist allerdings nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn sie Ihnen einen alternativen Flug anbietet.
Die Fluggesellschaft kann die Zahlung einer Entschädigung vermeiden, wenn sie einen alternativen Flug anbietet, der folgende Bedingungen erfüllt:
Zeitraum der Benachrichtigung | Bedingungen für den alternativen Flug |
14 Tage | Keine |
7-13 Tage | Der alternative Flug startet frühestens zwei Stunden früher und landet spätestens vier Stunden später als der ursprüngliche Flug |
Weniger als 7 Tage | Der alternative Flug startet frühestens eine Stunde früher und landet spätestens zwei Stunden später als der ursprüngliche Flug |
Wenn Sie den alternativen Flug annehmen, können Sie unter Umständen trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung haben. Ausschlaggebend ist dabei die Ankunftszeit an Ihrem Zielort. Wenn der alternative Flug verspätet ist, wird Ihnen eine Entschädigung gezahlt.
Die möglichen Entschädigungsbeträge können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
Bis zu 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Flugentfernung |
125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Innerhalb der EU: Flüge über 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Außerhalb der EU: Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Außerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
Die Fluggesellschaft kann eine Entschädigung vermeiden, wenn sie den Transport zum Zielort mit minimaler Abweichung vom ursprünglichen Zeitplan gewährleistet. Auch wenn Ihre Ankunft nur geringfügig verspätet ist besteht möglicherweise kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung.
Wie man eine Entschädigung von LEVEL erhält
Es ist wichtig, zu wissen, wie man die Entschädigung erhält, auf die man gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch hat. Hier sind die wichtigsten Schritte, um eine Entschädigung zu beantragen:
- Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Informationen wie das Datum, die Flugnummer und die Art des Problems angeben.
- Lassen Sie unsere Experten Ihnen helfen. Nach dem Absenden des Formulars wird unser Team alles in die Hand nehmen. Wir sind mit den relevanten Gesetzen bestens vertraut und setzen alles daran, die Entschädigung zu erhalten. Sie zahlen für den Service nur bei Erfolg.
Welche Flüge von LEVEL fallen unter die EU-Verordnung 261/2004?
Das EU-Passagierrecht hat einen sehr breiten Anwendungsbereich. Sie gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union starten oder dorthin fliegen, sofern der Flug von einem europäischen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird.
Strecke | Fällt unter die EU-Verordnung 261/2004 |
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten | ✅ Fällt darunter |
Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen | ✅ Fällt darunter |
Dieses Gesetz gilt ebenfalls für Fluggesellschaften aus Norwegen, der Schweiz und Island. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie mit einer beliebigen Fluggesellschaft innerhalb Europas, nach Europa oder aus Europa reisen, höchstwahrscheinlich diese Rechte haben.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben
LEVEL ist nicht in allen Fällen für Verspätungen oder Flugannullierungen verantwortlich. Manchmal kommen Situationen vor, die die Fluggesellschaft nicht kontrollieren kann, zum Beispiel schwere Wetterbedingungen oder unvorhergesehene Probleme.
Wenn beispielsweise ein schwerer Sturm auftritt, eine Notlage am Flughafen oder ein Streik der Fluglotsen stattfindet, ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich. Solche Ereignisse werden als “außergewöhnliche Umstände” bezeichnet, die die Fluggesellschaft nicht kontrollieren kann.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
---|---|---|---|---|
02.06.202522:50 | Level 2626 | Boston (BOS) Barcelona (BCN) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.06.202518:30 | Level 2625 | Barcelona (BCN) Boston (BOS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
31.05.202500:10 | Level 2605 | Barcelona (BCN) Santiago (SCL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |