Wenn Ihr Flug verspätet oder storniert ist, kann das enttäuschend sein und Unannehmlichkeiten für die Passagiere verursachen. Die Europäische Union hat jedoch mit der Verordnung 261/2004 eine Regelung eingeführt, die Passagiere in ähnlichen Situationen schützt.
Gemäß EU 261/2004 muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zahlen, wenn Ihr Flug storniert oder verspätet ist. In diesem Artikel besprechen wir Ihre Rechte und die Schritte besprechen, die Sie unternehmen sollten, um die Ihnen zustehende Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten.
Passagierrechte gemäß der Verordnung EU 261/2004
Die Verordnung EU-Verordnung 261/2004 ist eine Rechtsvorschrift, die die Rechte der Fluggäste abdeckt. Insbesondere behandelt diese Verordnung verschiedene Fälle, wie etwa Flugstreichungen, Verspätungen, Umbuchungen, und verpflichtet die Fluggesellschaft, individuelle Fälle mit Sorgfalt und Fairness zu bearbeiten. Wenn ein Flugproblem durch Verschulden der Fluggesellschaft entsteht, hat jeder Passagier, der bestimmte Unannehmlichkeiten erfahren hat, das Recht auf Entschädigung. Zudem können Passagiere bestimmte Vorteile erhalten, die wir im weiteren Verlauf des Artikels näher erläutern werden.
Recht auf Entschädigung
Die Verordnung EU 261 enthält klare Vorschriften bezüglich des Entschädigungsprozesses sowie der Hilfe für Passagiere, die von Flugproblemen betroffen sind.
Insbesondere kann die Entschädigungssumme, die Sie potenziell erhalten können, bis zu 600 Euro pro Person betragen. Dieser Betrag variiert basierend auf Ihrem konkreten Fall.
Entschädigung für Flugannullierung bei Iran Air
Zunächst einmal sollten die Passagiere wissen, dass die Fluggesellschaft sie über eine Flugstreichung informieren muss.
Informiert die Fluggesellschaft Sie unter 14 Tage vor dem geplanten Abflug und stellt keinen Ersatzflug bereit, ist sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung für die Flugstornierung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu zahlen. Gleichzeitig gilt: Wenn der Passagier einen alternativen Flug angeboten bekommt, mit dem er später als zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs am Zielort ankommt, kann er ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Die untenstehende Tabelle zeigt die Verpflichtungen der Fluggesellschaft, die sich nach der Dauer der Verspätung richten:
Bis 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Entfernung |
125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU 1500-3500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Entschädigung für Flugverspätung bei Iran Air
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 ist die Fluglinie bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden verpflichtet, eine Entschädigung für die Flugverspätung zu zahlen. Bei einer Verspätung von 5 oder mehr Stunden, hat der Passagier das Recht auf:
- eine Rückerstattung des Ticketpreises oder
- einen alternativen Flug zum endgültigen Zielort.
Weitere Informationen zur Entschädigung finden Sie in der folgenden Tabelle:
Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Entfernung |
0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 3500 km |
0 € | 300 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Recht auf Betreuung bei Flugverspätung oder Stornierung
Das Recht auf Betreuung bezieht sich auf einen bestimmten Aspekt der Verordnung der EU Nr. 261/2004. Dies definiert die allgemeinen Regeln für Entschädigung und Unterstützung von Passagieren bei Beförderungsverweigerung, Flugstornierungen oder langen Verspätungen.
Gemäß dem “Recht auf Betreuung” der EU-Verordnung 261/2004 ist die Fluggesellschaft verpflichtet, bestimmten Passagieren, die von erheblichen Verspätungen oder Stornierungen betroffen sind, bestimmte Dienstleistungen und Unterstützung bereitzustellen. Dies umfasst:
- Essen und Getränke, die der Wartezeit angemessen sind;
- Hotelunterbringung, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
- Transport zwischen dem Flughafen und dem Hotel;
- Zwei kostenlose Telefonanrufe sowie E-Mails oder Faxnachrichten.
Höher- und Herabstufung der Klasse
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine höhere Klasse zur Verfügung stellt (beispielsweise, wenn Sie Economy gebucht haben, aber in die Business Class befördert werden), sind Sie nicht verpflichtet, zusätzliche Kosten für diese Leistung zu zahlen.
Wenn Sie Business Class gebucht haben, aber in die Economy Class herabgestuft wurden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Höhe der Entschädigung vollständig von der Flugstrecke abhängt:
- 30 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von maximal 1.500 km;
- 50 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von über 1.500 km ( Inlandsflüge innerhalb Europas über 1.500 km und alle anderen Flüge mit einer Strecke zwischen 1.500 und 3.500 km);
- 75 % des Ticketpreises gelten für Flüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km.
Bitte beachten Sie, dass diese Rechte für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union sowie für Flüge von in der EU registrierten Fluggesellschaften gelten, sofern die Route einen Abflug aus der EU oder eine Ankunft in der EU umfasst.
Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?
Es gibt leider Fälle, in denen Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung für verspätete oder gestrichene Flüge haben. Dies ist insbesondere, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Beispiele hierfür sind:
- Ungünstige Wetterbedingungen und Naturkatastrophen (z.B. starke Stürme oder Vulkanausbrüche).
- Politische Umstände wie Sicherheitsrisiken oder terroristische Anschläge.
- Kollision eines Flugzeugs mit externen Objekten (z. B. Vogelschlag).
- Aggressive oder schwer erkrankte Passagiere, die die Sicherheit des Fluges gefährden.
- Streiks, die nicht vom Personal der Fluggesellschaft verursacht wurden (z.B. Streiks von Fluglotsen oder Bodenpersonal.
Wenn die Fluggesellschaft das Problem mit dem Flug potenziell hätte abwenden können, es aber nicht bewältigt hat, können Sie unter Umständen das Recht auf Entschädigung haben.
Für welche Flüge gilt die EU-Verordnung 261/2004?
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen der Europäischen Union starten. Sie findet auch Anwendung auf Flüge, die in die EU ankommen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. In den Anwendungsbereich der Verordnung fallen auch Fluggesellschaften mit Sitz in Island, Norwegen und der Schweiz.
Da Iran Air keine europäische Fluggesellschaft ist, besteht für kein Recht eine Entschädigung zu leisten, wenn ihre Flüge außerhalb der EU stattfinden. Dies gilt sogar für Flüge in die Europäische Union, sofern der Abflugort außerhalb der Europäischen Union liegt.
Route | Unterliegt der EU-Verordnung 261/2024 |
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten | ✅ Ja, fällt unter der Verordnung |
Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen | ❌ Nein, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU |
Wie erhält man eine Entschädigung von Iran Air?
Die Stornierung oder die Verspätung eines Fluges ist eine enttäuschende Erfahrung, die nicht nur Ihre Reisepläne durcheinanderbringt, sondern auch sehr enttäuschend sein kann. Betroffene Passagiere, die mit einer Verspätung oder Stornierung des Fluges sollten wissen, wie sie eine Entschädigung beantragen können. Um eine Entschädigung zu verlangen, folgen Sie diesen Schritten:
- Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Angaben wie Flugnummer, Datum und das Problem, mit dem Sie konfrontiert waren machen.
- Lassen Sie sich von unseren Experten helfen. Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, wird unser Team die gesamte Abwicklung übernehmen. Wir sind bestens mit den EU-Gesetzen vertraut und werden unser Bestes tun, Ihnen eine Entschädigung zu sichern. Sie bezahlen uns nur, wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
---|---|---|---|---|
24.06.202511:15 | Iran Air 626 | Doha (DOH) Lar (LRR) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
18.06.202513:10 | Iran Air 649 | Dubai (DXB) Ahwaz (AWZ) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
18.06.202509:35 | Iran Air 648 | Ahwaz (AWZ) Dubai (DXB) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
17.06.202511:15 | Iran Air 626 | Doha (DOH) Lar (LRR) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
15.06.202513:00 | Iran Air 649 | Dubai (DXB) Ahwaz (AWZ) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
15.06.202509:25 | Iran Air 648 | Ahwaz (AWZ) Dubai (DXB) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
13.06.202517:20 | Iran Air 624 | Doha (DOH) Shiraz (SYZ) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
13.06.202513:10 | Iran Air 645 | Dubai (DXB) Shiraz (SYZ) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
13.06.202510:20 | Iran Air 644 | Shiraz (SYZ) Dubai (DXB) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
11.06.202513:10 | Iran Air 649 | Dubai (DXB) Ahwaz (AWZ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
10.06.202511:15 | Iran Air 626 | Doha (DOH) Lar (LRR) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
08.06.202513:00 | Iran Air 649 | Dubai (DXB) Ahwaz (AWZ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
02.06.202514:15 | Iran Air 641 | Dubai (DXB) Tehran (IKA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
02.06.202510:20 | Iran Air 640 | Tehran (IKA) Dubai (DXB) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.06.202513:00 | Iran Air 649 | Dubai (DXB) Ahwaz (AWZ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.06.202512:00 | Iran Air 606 | Kuwait City (KWI) Lar (LRR) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.06.202509:25 | Iran Air 648 | Ahwaz (AWZ) Dubai (DXB) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
30.05.202513:10 | Iran Air 645 | Dubai (DXB) Shiraz (SYZ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |