Erstattung und Entschädigung bei einem Safair-Streik

Yurii Semikopenko
27.06.2025
Updated 27.06.2025

Verspätungen oder Stornierungen von Flügen aufgrund von Streiks bei Fluggesellschaften sind für Passagiere oft ärgerlich. Doch die EU-Verordnung 261/2004 schützt Ihre Rechte in solchen Situationen. Laut dieser Verordnung sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen, wenn ein Flug aufgrund eines Streiks verspätet oder gestrichen wird. In diesem Artikel erklären wir Ihnen Ihre Rechte laut der EU-Verordnung 261 und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Entschädigungsantrag beantragen können.

Passagierrechte gemäß EU-Verordnung Nr. 261/2004

Recht auf Entschädigung

Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 legt fest, dass Sie Anspruch haben, wenn ein unvorhergesehener oder geplanter Streik von Fluggesellschaftsmitarbeitern Ihren Flug beeinträchtigt. Es ist wichtig zu wissen, dass solche Situationen als „außergewöhnliche Umstände“ gelten, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft befinden.

Entschädigung bei Flugausfall

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn ihr Flug gestrichen wird und die Fluggesellschaft sie nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert.

Allerdings gibt es Ausnahmen, die berücksichtigt werden sollten. Die Fluggesellschaft kann der Entschädigung verweigern, wenn sie einen alternativen Flug anbietet, der die folgenden Anforderungen erfüllt:

VorabbenachrichtigungAnforderungen an den Ersatzflug
14 TageKeine Anforderungen
7-13 TageDer Ersatzflug startet maximal 2 Stunden früher und landet weniger als 4 Stunden später als der ursprüngliche Flug
Weniger als 7 TageDer Ersatzflug startet maximal 1 Stunde früher und landet weniger als 2 Stunden später als der ursprüngliche Flug

Wählt der Passagier den von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen alternativen Flug, der jedoch später als ursprünglich geplant am Zielort ankommt, behält er Anspruch auf Entschädigung.

Die Höhe der Entschädigung wird maßgeblich von der Entfernung des Fluges und der Dauer der Verspätung beeinflusst.

Um die potenziellen Entschädigungsbeträge zu erfahren, sehen Sie sich bitte die folgende Tabelle an:

Bis 2 Stunden2-3 Stunden3-4 StundenMehr als 4 StundenNicht angekommenEntfernung
125 €250 €250 €250 €250 €Alle Flüge bis 1500 km
200 €200 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1500 km
200 €200 €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU zwischen 1500 und 3500 km
300 €300 €300 €600 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3500 km

Entschädigung bei Flugverspätung

Gemäß der EU-Verordnung 261 haben Passagiere das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist wegen eines Streiks.

Der Betrag der Entschädigung für eine Flugverspätung wegen eines Streiks |hängt von Faktoren wie der Flugdistanz und der Länge der Verspätung ab.

Detaillierte Informationen zu der Höhe der Entschädigung sind in der folgenden Tabelle:

Weniger als 3 StundenZwischen 3 und 4 StundenMehr als 4 StundenEntfernung
0 €250 €250 €Alle Flüge bis 1500 km
0 €400 €400 €Flüge zwischen 1500 und 3500 km
0 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 3500 km
0 €300 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3500 km

Ticketrückerstattung oder alternativer Flug

In seltenen Fällen, in denen der Flug verspätet ist oder um 5 Stunden oder mehr abgesagt wird, hat der Passagier laut der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf:

  • Sie können den abgesagten oder verspäteten Flug stornieren und eine vollständige Ticketrückerstattung wählen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Reise ohne finanzielle Strafen stornieren können.
  • Zustimmung zu einem alternativen Flug, der von der Fluggesellschaft organisiert wird.

Recht auf Betreuung

Zusätzlich zur Entschädigung für einen verspäteten oder abgesagten Flug aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft haben Passagiere auch das Recht auf Betreuung. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, den Passagieren Essen und Getränke sowie die Möglichkeit zu bieten, zwei Telefonate zu führen, ein Fax zu senden und E-Mails zu verschicken. Wird der Flug auf den nächsten Tag umgebucht, muss die Fluggesellschaft ein Hotel sowie den Transport zwischen dem Hotel und dem Flughafen zur Verfügung stellen.

Höherstufung und Herabstufung der Klasse

Manchmal kommt es vor, dass die Fluggesellschaft die Klasse Ihres Flugs herabstuft oder erhöht, wenn sie Ihnen einen alternativen Flug anbietet. In solchen Situationen sollten Sie über die Regeln und Ihre Rechte informiert sein:

Bei einer Höherstufung müssen Sie für diesen Vorteil nicht zusätzlich zahlen.

Bei einer Herabstufung die Fluggesellschaft verpflichtet, die Differenz zu kompensieren. Die Höhe der Entschädigung hängt vollständig von der Flugdistanz ab:

  • 30% des Ticketpreises für Flüge bis 1500 km;
  • 50% des Ticketpreises für Inlandsflüge innerhalb der EU über 1500 km sowie für andere Flüge zwischen 1500 und 3500 km;
  • 75% des Ticketpreises für Flüge über 3500 km.

Wann erlischt Ihr Anspruch auf Entschädigung?

In Fällen, in denen die Fluggesellschaft nicht in der Lage ist, einen Streik zu beeinflussen oder zu verhindern, ist keine Entschädigung für die Passagiere vorgesehen. Ein Beispiel hierfür ist ein Arbeitskonflikt ist in der Lage, der die Luftfahrt erheblich beeinträchtigen kann (z.B. ein nationaler Streik oder ein Streik der Fluglotsen). Solche Situationen liegen jedoch außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft. Infolgedessen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Entschädigungen für abgesagte Flüge zu leisten.

Auch wenn viele Streikfälle nicht durch die EU-Verordnung 261/2004 abgedeckt sind und als “außergewöhnliche Umstände” definiert werden, bedeutet das nicht automatisch, dass keine Entschädigung gezahlt wird.

Gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juni 2020 (Rechtssache C-74/19) muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Streik zu verhindern. Kann sie dies nicht belegen, ist sie verpflichtet, den Passagieren eine Entschädigung für den ausgefallenen Flug zu leisten.

Welche Flüge werden durch die EU-Verordnung 261 geregelt?

Die EU-Verordnung 261/2004 ist anwendbar für alle Flüge, die von Flughäfen der EU abfliegen. Ebenso umfasst sie Flüge, die in der EU ankommen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Dies schließt auch Fluggesellschaften aus Island, Norwegen und der Schweiz ein.

Jedoch handelt es sich bei Safair nicht um eine europäische Fluggesellschaft. Daher sind sie nicht verpflichtet, Entschädigungen zu leisten, wenn ihre Flüge außerhalb der EU durchgeführt werden. Das gleiche gilt für Flüge in die EU, die ihren Ausgangspunkt außerhalb der EU haben.

RouteFällt unter EU 261
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten✔️ Ja
Flüge, die von Flughäfen in der EU ankommen❌ Nein

Wie kann man eine Entschädigung für einen Streik bei Safair beantragen?

Um eine Entschädigung für eine Verspätung oder Annullierung des Flugs infolge eines Streiks zu beantragen, sind die folgenden Schritte erforderlich:

  1. Reichen Sie Ihr Formular ein. Sie sollten Details wie Flugnummer, Datum und welches Problem Sie haben angeben.
  2. Lassen Sie von unserem Experten helfen. Nach dem Absenden des Formulars übernimmt unser Team die Kontrolle über den Prozess. Wir sind bestens mit den Gesetzen der EU vertraut und werden alles tun, um Ihre Entschädigung zu erhalten. Sie ausschließlich nur im Erfolgsfall.

Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen

Datum Flugnummer Route Status Entschädigung

27.06.202516:00

Safair

252

Johannesburg (JNB)

George (GRJ)

Verspätet

Erstattung Beantragen

27.06.202513:35

Safair

221

George (GRJ)

Johannesburg (JNB)

Verspätet

Erstattung Beantragen

27.06.202512:35

Safair

650

Johannesburg (JNB)

George (GRJ)

Verspätet

Erstattung Beantragen

27.06.202511:00

Safair

220

Johannesburg (JNB)

George (GRJ)

Verspätet

Erstattung Beantragen

27.06.202508:40

Safair

841

Bloemfontein (BFN)

Cape Town (CPT)

Verspätet

Erstattung Beantragen

27.06.202506:30

Safair

840

Cape Town (CPT)

Bloemfontein (BFN)

Verspätet

Erstattung Beantragen

26.06.202511:30

Safair

306

Cape Town (CPT)

Johannesburg (HLA)

Verspätet

Erstattung Beantragen

23.06.202514:45

Safair

321

Durban (DUR)

Johannesburg (HLA)

Verspätet

Erstattung Beantragen

23.06.202507:50

Safair

473

Durban (DUR)

Johannesburg (HLA)

Verspätet

Erstattung Beantragen

10.06.202506:45

Safair

260

Johannesburg (JNB)

Durban (DUR)

Verspätet

Erstattung Beantragen

10.06.202506:40

Safair

450

Johannesburg (JNB)

Durban (DUR)

Verspätet

Erstattung Beantragen

10.06.202506:35

Safair

424

Durban (DUR)

Johannesburg (JNB)

Verspätet

Erstattung Beantragen

08.06.202511:40

Safair

396

Johannesburg (JNB)

Durban (DUR)

Verspätet

Erstattung Beantragen

06.06.202518:20

Safair

170

Cape Town (CPT)

Durban (DUR)

Verspätet

Erstattung Beantragen

06.06.202516:10

Safair

263

Durban (DUR)

Johannesburg (JNB)

Verspätet

Erstattung Beantragen

06.06.202516:00

Safair

288

Johannesburg (JNB)

Durban (DUR)

Verspätet

Erstattung Beantragen

03.06.202508:20

Safair

355

Durban (DUR)

Johannesburg (HLA)

Verspätet

Erstattung Beantragen

02.06.202508:25

Safair

451

Durban (DUR)

Johannesburg (JNB)

Verspätet

Erstattung Beantragen

02.06.202506:30

Safair

354

Johannesburg (HLA)

Durban (DUR)

Verspätet

Erstattung Beantragen

02.06.202506:25

Safair

411

Durban (DUR)

Johannesburg (JNB)

Verspätet

Erstattung Beantragen

01.06.202512:50

Safair

752

Johannesburg (JNB)

Victoria Falls (VFA)

Verspätet

Erstattung Beantragen

30.05.202516:00

Safair

252

Johannesburg (JNB)

George (GRJ)

Verspätet

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