Wenn es zu Problemen bei einem Flug kommt, ist das nicht nur enttäuschend, sondern kann auch zusätzlichen Stress verursachen. Die positive Seite ist jedoch, dass die Europäische Union klare Gesetze hat, um Reisende in solchen Fällen zu unterstützen. Wenn Sie in die EU reisen, ist es wichtig, diese Schutzmaßnahmen zu kennen. Sie können für Sie von Vorteil sein, wenn Ihr Flug verspätet oder annulliert wurde.
iDie Kenntnis Ihrer Rechte kann dazu beitragen, dass Schwierigkeiten während einer Reise viel einfacher werden.
Fluggastrechte gemäß EU-Verordnung Nr. 261/2004
Fluggäste von Airlines, die Flüge in die EU durchführen, sind im Falle von Unregelmäßigkeiten geschützt. Die EU-Gesetze garantieren, dass Fluggesellschaften in solchen Situationen für ihre Passagiere sorgen müssen.
Bei Verspätungen ider Flugausfällen sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Ihnen folgenden Leistungen bereitzustellen:
- Verpflegung in Form von Essen und Getränken;
- eine Hotelunterkunft, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
- Transfer zwischen Hotel und Flughafen;
- Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten, etwa per Telefon, E-Mail oder Fax.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder Sie von einer längeren Verspätung betroffen sind, können Sie außerdem eine Entschädigung erhalten:
- Rücherstattung Ihrer Kosten;
- einen alternativen Flug;
- eine Entschädigung für Unannehmlichkeiten.
Vergessen Sie nicht, die Mitarbeiter der Fluggesellschaft nach diesen Möglichkeiten zu fragen. Sie sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte bei langen Verspätungen oder Flugannullierungen zu informieren.
Entschädigung für Flugverspätung bei Marabu
Flugverspätungen bei Marabu sind sehr ärgerlich. Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Endziel angekommen sind und die Fluggesellschaft sieht sich in der Verantwortung, haben Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person.
Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdauer und der Verspätungszeit ab. Die möglichen Rückerstattungsbeträge können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Flugentfernung |
0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Innerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
0 € | 300 € | 600 € | Außerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
Entschädigung für Flugannullierung bei Marabu
Wenn Ihr Flug weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug annulliert wird, können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten. Die Fluggesellschaft ist allerdings nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn sie Ihnen einen alternativen Flug anbietet.
Die Fluggesellschaft kann die Zahlung einer Entschädigung vermeiden, wenn sie einen alternativen Flug organisiert, der folgende Bedingungen erfüllt:
Zeitraum der Benachrichtigung | Bedingungen für den alternativen Flug |
14 Tage | Keine |
7-13 Tage | Der alternative Flug startet frühestens zwei Stunden früher und landet spätestens vier Stunden später als der ursprüngliche Flug |
Weniger als 7 Tage | Der alternative Flug startet frühestens eine Stunde früher und landet spätestens zwei Stunden später als der ursprüngliche Flug |
Wenn Sie sich für den alternativen Flug entscheiden, können Sie unter Umständen trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung haben. Ausschlaggebend ist dabei die Ankunftszeit an Ihrem Zielort. Wenn der alternative Flug mit Verspätung ankommt, können Sie eine Entschädigung erhalten.
Die möglichen Entschädigungsbeträge können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
Bis zu 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Flugentfernung |
125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Innerhalb der EU: Flüge über 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Außerhalb der EU: Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Außerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
Die Fluggesellschaft kann eine Entschädigung vermeiden, wenn sie den Transport zum Zielort mit minimaler Abweichung vom ursprünglichen Zeitplan gewährleistet. Auch wenn Ihre Ankunft nur geringfügig verspätet ist besteht möglicherweise kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung.
Wie man eine Entschädigung von Marabu erhält
Es ist wichtig, zu verstehen, wie Sie die Ihnen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zustehende Entschädigung erhalten. Hier sind die wichtigsten Schritte, um eine Entschädigung zu beantragen:
- Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Informationen wie die Flugnummer, das Datum und die Art des Problems angeben.
- Lassen Sie unsere Experten Ihnen helfen. Nach dem Absenden des Formulars wird unser Team die Verwaltung des Prozesses übernehmen. Wir sind mit den relevanten Gesetzen bestens vertraut und setzen alles daran, die Entschädigung zu sichern. Sie zahlen für den Service nur bei Erfolg.
Welche Flüge von Marabu fallen unter die EU-Verordnung 261/2004?
Die EU-Verordnung zum Schutz der Fluggäste hat einen sehr breiten Anwendungsbereich. Sie ist auf jeden Flug anwendbar, der von einem Flughafen in der Europäischen Union startet oder in einem Flughafen in der Europäischen Union landet und von einem europäischen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird.
Strecke | Fällt unter die EU-Verordnung 261/2004 |
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten | ✅ Fällt darunter |
Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen | ✅ Fällt darunter |
Dieses Gesetz gilt ebenfalls für Fluggesellschaften aus Norwegen, der Schweiz und Island. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie mit einer beliebigen Fluggesellschaft nach Europa, aus Europa oder innerhalb Europas fliegen, wahrscheinlich diese Rechte haben.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben
Marabu ist nicht immer für Verspätungen oder Flugannullierungen verantwortlich. Gelegentlich kommen Situationen vor, die die Fluggesellschaft nicht kontrollieren kann, zum Beispiel schwere Wetterbedingungen oder unvorhergesehene Probleme.
Wenn beispielsweise ein plötzlicher Sturm auftritt, eine Notfallsituation am Flughafen oder ein Streik der Fluglotsen stattfindet, ist die Fluggesellschaft nicht haftbar. Solche Ereignisse werden als “außergewöhnliche Umstände” bezeichnet, die die Fluggesellschaft nicht verhindern kann.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
---|---|---|---|---|
17.06.202509:15 | Marabu 6686 | Hamburg (HAM) Heraklion (HER) | Verspätet | Erstattung Beantragen |