Wenn es zu Schwierigkeiten mit einem Flug kommt, ist das nicht nur enttäuschend, sondern kann auch zusätzlichen Stress verursachen. Die positive Seite ist jedoch, dass die Europäische Union klare Gesetze hat, um Reisende in solchen Fällen zu unterstützen. Wenn Sie in die EU reisen, ist es wichtig, diese Schutzmaßnahmen zu kennen. Sie können Ihnen helfen, wenn Ihr Flug annulliert oder verspätet wurde.
Das Wissen um Ihre Rechte kann dazu beitragen, dass Schwierigkeiten während einer Reise viel einfacher werden.
Fluggastrechte gemäß EU-Verordnung Nr. 261/2004
Fluggäste von Airlines, die Flüge in die EU durchführen, sind im Falle von Unregelmäßigkeiten geschützt. Die EU-Gesetze garantieren, dass Fluggesellschaften in solchen Situationen für ihre Passagiere sorgen müssen.
Bei Verspätungen ider Flugausfällen sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Ihnen folgenden Leistungen bereitzustellen:
- Verpflegung in Form von Getränken und Essen;
- ein Hotelzimmer, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
- Transfer zwischen Hotel und Flughafen;
- Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten, etwa per Telefon, E-Mail oder Fax.
Wenn Sie von einer langen Verspätung betroffen sind oder Ihr Flug annulliert wurde, können Sie außerdem eine Entschädigung erhalten:
- Rücherstattung Ihrer Kosten;
- einen alternativen Flug;
- eine Entschädigung für Unannehmlichkeiten.
Vergessen Sie nicht, die Vertreter der Fluggesellschaft nach diesen Möglichkeiten zu fragen. Sie sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte bei langen Verspätungen oder Flugannullierungen zu informieren.
Entschädigung für Flugverspätung bei Air Corsica
Flugverspätungen bei Air Corsica sind äußerst frustrierend. Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Endziel angekommen sind und die Fluggesellschaft hierfür verantwortlich ist, haben Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person.
Der Betrag der Rückerstattung hängt von der Flugstrecke und der Verspätungszeit ab. Die möglichen Rückerstattungsbeträge können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Flugentfernung |
0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Innerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
0 € | 300 € | 600 € | Außerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
Entschädigung für Flugannullierung bei Air Corsica
Wenn Ihr Flug weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug annulliert wird, können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten. Die Fluggesellschaft ist allerdings nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn sie Ihnen einen alternativen Flug anbietet.
Die Fluggesellschaft kann die Zahlung einer Entschädigung vermeiden, wenn sie einen alternativen Flug anbietet, der folgende Bedingungen erfüllt:
Zeitraum der Benachrichtigung | Bedingungen für den alternativen Flug |
14 Tage | Keine |
7-13 Tage | Der alternative Flug startet frühestens zwei Stunden früher und landet spätestens vier Stunden später als der ursprüngliche Flug |
Weniger als 7 Tage | Der alternative Flug startet frühestens eine Stunde früher und landet spätestens zwei Stunden später als der ursprüngliche Flug |
Wenn Sie sich für den alternativen Flug entscheiden, können Sie unter Umständen trotzdem eine Entschädigung erhalten. Ausschlaggebend ist dabei die Ankunftszeit an Ihrem Zielort. Wenn der alternative Flug verspätet ist, wird Ihnen eine Entschädigung gezahlt.
Die möglichen Entschädigungsbeträge können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
Bis zu 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Flugentfernung |
125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Innerhalb der EU: Flüge über 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Außerhalb der EU: Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Außerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
Die Fluggesellschaft kann eine Entschädigung vermeiden, wenn sie den Transport zum Zielort mit minimaler Abweichung vom ursprünglichen Zeitplan gewährleistet. Selbst bei einer nur geringfügigen Verspätung Ihrer Ankunft besteht möglicherweise kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung.
Wie man eine Entschädigung von Air Corsica erhält
Es ist wichtig, zu verstehen, wie Sie die Ihnen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zustehende Entschädigung erhalten. Hier sind die wichtigsten Schritte, um eine Entschädigung zu beantragen:
- Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Informationen wie die Flugnummer, das Datum und die Art des Problems angeben.
- Lassen Sie unsere Experten Ihnen helfen. Nach dem Absenden des Formulars wird unser Team die Verwaltung des Prozesses übernehmen. Wir kennen die relevanten Gesetze genau und werden unser Bestes tun, die Entschädigung zu erhalten. Sie zahlen für den Service nur bei Erfolg.
Welche Flüge von Air Corsica fallen unter die EU-Verordnung 261/2004?
Die EU-Verordnung zum Schutz der Fluggäste hat einen sehr breiten Anwendungsbereich. Sie gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union starten oder dorthin fliegen, sofern der Flug von einem europäischen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird.
Strecke | Fällt unter die EU-Verordnung 261/2004 |
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten | ✅ Fällt darunter |
Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen | ✅ Fällt darunter |
Dieses Gesetz gilt ebenfalls für Fluggesellschaften aus Island, Norwegen und der Schweiz. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie mit einer beliebigen Fluggesellschaft nach Europa, aus Europa oder innerhalb Europas fliegen, wahrscheinlich diese Rechte haben.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben
Air Corsica ist nicht immer für Verspätungen oder Flugannullierungen verantwortlich. Manchmal kommen Situationen vor, die die Fluggesellschaft nicht verhindern kann, zum Beispiel schwere Wetterbedingungen oder unvorhergesehene Probleme.
Wenn beispielsweise ein schwerer Sturm auftritt, eine Notlage am Flughafen oder die Flugotsen streiken, ist die Fluggesellschaft nicht haftbar. Solche Ereignisse werden als “außergewöhnliche Umstände” bezeichnet, die die Fluggesellschaft nicht kontrollieren kann.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
---|---|---|---|---|
27.06.202510:20 | Air Corsica 252 | Bastia (BIA) Marseille (MRS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
27.06.202509:25 | Air Corsica 781 | Paris (ORY) Bastia (BIA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.06.202519:05 | Air Corsica 321 | St Nazaire (SNR) Toulouse (TLS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.06.202518:30 | Air Corsica 206 | Bastia (BIA) Nice (NCE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.06.202517:30 | Air Corsica 255 | Marseille (MRS) Bastia (BIA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.06.202516:50 | Air Corsica 203 | Nice (NCE) Bastia (BIA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.06.202516:45 | Air Corsica 321 | Toulouse (TLS) Nantes (NTE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.06.202516:20 | Air Corsica 1302 | Paris (ORY) Bastia (BIA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
23.06.202518:20 | Air Corsica 355 | Marseille (MRS) Calvi (CLY) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
23.06.202509:00 | Air Corsica 900 | Ajaccio (AJA) Poitiers (PIS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
18.06.202518:20 | Air Corsica 355 | Marseille (MRS) Calvi (CLY) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
16.06.202518:20 | Air Corsica 355 | Marseille (MRS) Calvi (CLY) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
04.06.202518:20 | Air Corsica 355 | Marseille (MRS) Calvi (CLY) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.06.202518:20 | Air Corsica 355 | Marseille (MRS) Calvi (CLY) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
28.05.202518:25 | Air Corsica 321 | Nantes (NTE) St Nazaire (SNR) | Verspätet | Erstattung Beantragen |