Wenn Ihr Flug verspätet oder storniert ist, kann das ärgerlich sein und Unannehmlichkeiten für die Passagiere verursachen. Die EU hat jedoch mit der EU-Verordnung 261/2004 eine Regelung eingeführt, die Passagiere in ähnlichen Situationen schützt.
Gemäß EU 261 muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zahlen, wenn Ihr Flug storniert oder verspätet ist. In diesem Artikel besprechen wir Ihre Rechte und die Schritte besprechen, die Sie unternehmen sollten, um die Ihnen zustehende Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten.
Passagierrechte gemäß der Verordnung EU 261/2004
Die Verordnung EU 261/2004 ist ein Gesetz, das die Rechte der Fluggäste regelt. Insbesondere deckt dieses Gesetz verschiedene Fälle, wie etwa Verspätungen, Flugstreichungen, Umbuchungen, und verpflichtet die Fluggesellschaft, individuelle Fälle mit Fairness und Sorgfalt zu bearbeiten. Wenn ein Flugproblem durch Verschulden der Fluggesellschaft entsteht, hat jeder Fluggast, der mit bestimmten Unannehmlichkeiten konfrontiert wurde, das Recht auf Entschädigung. Zudem können Passagiere bestimmte Vorteile erhalten, die wir im weiteren Verlauf des Artikels näher erläutern werden.
Recht auf Entschädigung
Die Verordnung EU 261/2004 enthält klare Vorschriften über dern Entschädigungsprozess sowie der Hilfe für Passagiere, die von Flugproblemen betroffen sind.
Insbesondere kann die Entschädigungssumme, die Sie potenziell erhalten können, bis zu 600 Euro pro Passagier betragen. Dieser Betrag variiert basierend auf Ihrem konkreten Fall.
Entschädigung für Flugannullierung bei Sunwing
Zunächst einmal sollten die Passagiere wissen, dass die Fluggesellschaft dazu verpflichtet ist, sie über eine Flugstreichung zu informieren.
Informiert die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug und stellt keinen Ersatzflug bereit, ist sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung für die Flugstornierung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu zahlen. Gleichzeitig gilt: Wenn der Passagier einen alternativen Flug angeboten bekommt, mit dem er später als zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs am Zielort ankommt, kann der Passagier auch das Recht auf eine Entschädigung haben.
Die untenstehende Tabelle zeigt die Verpflichtungen der Fluggesellschaft, die sich basierend auf der Länge der Verspätung richten:
Bis 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Entfernung |
125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU 1500-3500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Entschädigung für Flugverspätung bei Sunwing
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 ist die Fluggesellschaft bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden verpflichtet, eine Entschädigung für die Flugverspätung zu zahlen. Bei einer Verspätung von 5 oder mehr Stunden, hat der Passagier das Recht auf:
- eine Rückerstattung des Ticketpreises oder
- einen alternativen Flug zum endgültigen Zielort.
Weitere Informationen zur Entschädigung finden Sie in der folgenden Tabelle:
Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Entfernung |
0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 3500 km |
0 € | 300 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Recht auf Betreuung bei Flugverspätung oder Stornierung
Das Recht auf Betreuung betrifft einen bestimmten Aspekt der Verordnung der Europäischen Union Nr. 261/2004. Dies definiert die allgemeinen Regeln für Entschädigung und Unterstützung von Passagieren bei Beförderungsverweigerung, Flugstornierungen oder langen Verspätungen.
Gemäß dem “Recht auf Betreuung” der EU-Verordnung 261 ist die Fluggesellschaft verpflichtet, bestimmten Passagieren, die von erheblichen Verspätungen oder Stornierungen betroffen sind, bestimmte Dienstleistungen und Unterstützung bereitzustellen. Dies umfasst:
- Essen und Getränke, die der Wartezeit angemessen sind;
- Hotelunterbringung, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
- Transport zwischen dem Flughafen und dem Unterbringungsort;
- E-Mails oder Faxe sowie zwei kostenlose Telefonanrufe.
Höher- und Herabstufung der Klasse
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine höhere Klasse zur Verfügung stellt (beispielsweise, wenn Sie Economy Class gebucht haben, aber in die Business Class befördert werden), sind Sie nicht verpflichtet, zusätzliche Gebühren für diese Leistung zu zahlen.
Wenn Sie Business Class gebucht haben, aber in die Economy Class herabgestuft wurden, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Höhe der Entschädigung ausschließlich durch die Flugstrecke bestimmt wird:
- 30 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von maximal 1.500 km;
- 50 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von über 1.500 km ( Inlandsflüge innerhalb Europas über 1.500 km und alle anderen Flüge mit einer Strecke zwischen 1.500 und 3.500 km);
- 75 % des Ticketpreises gelten für Flüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km.
Beachten Sie, dass diese Rechte für jeden Flug innerhalb der Europäischen Union sowie für Flüge von in der EU registrierten Fluggesellschaften gelten, sofern die Route einen Abflug aus der EU oder eine Ankunft in der EU umfasst.
Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?
Es gibt leider Situationen, in denen Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung für gestrichene oder verspätete Flüge haben. Dies ist vor allem, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Beispiele hierfür sind:
- Ungünstige Wetterbedingungen und Naturkatastrophen (z.B. starke Stürme oder Vulkanausbrüche).
- Politische Umstände wie Sicherheitsrisiken oder terroristische Anschläge.
- Kollision eines Flugzeugs mit externen Objekten (z. B. Vogelschlag).
- Aggressive oder schwer erkrankte Passagiere, die die Sicherheit des Fluges gefährden.
- Streiks, die nicht vom Personal der Fluggesellschaft verursacht wurden (z.B. Streiks von Fluglotsen oder Bodenpersonal.
Wenn die Fluggesellschaft das Problem mit dem Flug potenziell hätte verhindern können, es aber nicht bewältigt hat, können Sie unter Umständen das Recht auf Entschädigung haben.
Für welche Flüge gilt die EU-Verordnung 261/2004?
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen der EU starten. Sie findet auch Anwendung auf Flüge, die in die EU ankommen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. In den Anwendungsbereich der Verordnung fallen auch Fluggesellschaften mit Sitz in Island, Norwegen und der Schweiz.
Da Sunwing keine europäische Fluggesellschaft ist, besteht für kein Recht eine Entschädigung zu leisten, wenn ihre Flüge außerhalb der Europäischen Union stattfinden. Dies gilt sogar für Flüge in die Europäische Union, sofern der Abflugort außerhalb der EU liegt.
Route | Unterliegt der EU-Verordnung 261/2024 |
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten | ✅ Ja, fällt unter der Verordnung |
Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen | ❌ Nein, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU |
Wie erhält man eine Entschädigung von Sunwing?
Die Stornierung oder die Verspätung eines Fluges ist eine unangenehme Situation, die nicht nur Ihre Reisepläne durcheinanderbringt, sondern auch sehr enttäuschend sein kann. Betroffene Passagiere, die mit einer Stornierung oder Verspätung des Fluges sollten wissen, wie sie Entschädigung geltend machen können. Um eine Entschädigung zu verlangen, folgen Sie diesen Schritten:
- Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Angaben wie Flugnummer, Datum und das Problem, mit dem Sie konfrontiert waren machen.
- Lassen Sie sich von unseren Experten helfen. Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, wird unser Team die gesamte Abwicklung übernehmen. Wir kennen die Gesetze gut und werden unser Bestes tun, Ihre Entschädigung durchzusetzen. Sie bezahlen uns nur, wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
---|---|---|---|---|
28.05.202504:55 | Sunwing 1404 | Brno (BRQ) Heraklion (HER) | Verspätet | Erstattung Beantragen |