Wenn Ihr Flug verspätet oder storniert ist, kann das ärgerlich sein und Unannehmlichkeiten für die Passagiere verursachen. Die Europäische Union hat jedoch mit der EU-Verordnung 261/2004 eine Regelung eingeführt, die Passagiere in solchen Situationen schützt.
Gemäß EU 261 muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zahlen, wenn Ihr Flug verspätet oder storniert ist. In diesem Artikel besprechen wir Ihre Rechte und die Maßnahmen besprechen, die Sie einleiten sollten, um die Ihnen zustehende Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten.
Passagierrechte gemäß der Verordnung EU 261/2004
Die Verordnung EU-Verordnung 261/2004 ist ein Gesetz, das die Rechte der Flugpassagiere regelt. Insbesondere deckt dieses Gesetz verschiedene Situationen, wie etwa Verspätungen, Flugstreichungen, Umbuchungen, und fordert von der Fluggesellschaft, Einzelfälle mit Fairness und Sorgfalt zu bearbeiten. Wenn ein Flugproblem durch Verschulden der Fluggesellschaft entsteht, hat jeder Passagier, der bestimmte Unannehmlichkeiten erfahren hat, Anspruch auf Entschädigung. Darüber hinaus können Passagiere bestimmte Vorteile erhalten, die wir im weiteren Verlauf des Artikels näher erläutern werden.
Recht auf Entschädigung
Die EU-Verordnung 261/2004 beinhaltet klare Regeln über dern Entschädigungsprozess sowie der Unterstützung für Passagiere, die von Flugproblemen betroffen sind.
Insbesondere kann die Entschädigungssumme, die Sie potenziell erhalten können, bis zu 600 Euro pro Person betragen. Dieser Betrag variiert je nach Ihrem konkreten Fall.
Entschädigung für Flugannullierung bei Flybondi
Zunächst einmal sollten die Passagiere wissen, dass die Fluggesellschaft sie über eine Flugstreichung informieren muss.
Informiert die Fluggesellschaft Sie unter 14 Tage vor Ihrem Flug und stellt keinen alternativen Flug bereit, ist sie gemäß der Verordnung EU 261/2004 dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung für die Flugstornierung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu zahlen. Gleichzeitig gilt: Wenn der Passagier einen alternativen Flug angeboten bekommt, mit dem er später als zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs am Zielort ankommt, kann der Passagier ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Die untenstehende Tabelle zeigt die Verpflichtungen der Fluggesellschaft, die sich nach der Dauer der Verspätung richten:
Bis 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Entfernung |
125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU 1500-3500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Entschädigung für Flugverspätung bei Flybondi
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 ist die Fluggesellschaft bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden verpflichtet, eine Entschädigung für die Flugverspätung zu zahlen. Bei einer Verspätung von 5 oder mehr Stunden, hat der Passagier das Recht auf:
- eine Rückerstattung des Ticketpreises oder
- einen alternativen Flug zum endgültigen Zielort.
Weitere Informationen zur Entschädigung finden Sie in der folgenden Tabelle:
Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Entfernung |
0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 3500 km |
0 € | 300 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Recht auf Betreuung bei Flugverspätung oder Stornierung
Das Recht auf Betreuung bezieht sich auf einen bestimmten Aspekt der Verordnung der EU Nr. 261/2004. Dies festlegt die allgemeinen Regeln für Entschädigung und Unterstützung von Passagieren bei Beförderungsverweigerung, Flugstornierungen oder langen Verspätungen.
Gemäß dem “Recht auf Betreuung” der EU-Verordnung 261 ist die Fluggesellschaft verpflichtet, bestimmten Passagieren, die von erheblichen Verspätungen oder Stornierungen betroffen sind, bestimmte Dienstleistungen und Unterstützung bereitzustellen. Dies umfasst:
- Mahlzeiten und Getränke, die der Wartezeit angemessen sind;
- Hotelunterbringung, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
- Transport zwischen dem Flughafen und dem Unterbringungsort;
- Zwei kostenlose Telefonanrufe sowie E-Mails oder Faxnachrichten.
Höher- und Herabstufung der Klasse
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine höhere Klasse zur Verfügung stellt (beispielsweise, wenn Sie Economy gebucht haben, aber in die Business Class befördert werden), sind Sie nicht verpflichtet, zusätzliche Kosten für diese Leistung zu zahlen.
Wenn Sie Business Class gebucht haben, aber in die Economy Class herabgestuft wurden, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Höhe der Entschädigung ausschließlich durch die Flugstrecke bestimmt wird:
- 30 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von maximal 1.500 km;
- 50 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von über 1.500 km ( Inlandsflüge innerhalb Europas über 1.500 km und alle anderen Flüge mit einer Strecke zwischen 1.500 und 3.500 km);
- 75 % des Ticketpreises gelten für Flüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km.
Bitte beachten Sie, dass diese Rechte für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union sowie für Flüge von in der EU registrierten Fluggesellschaften gelten, sofern die Route einen Abflug aus der EU oder eine Ankunft in der EU umfasst.
Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?
Es gibt leider Fälle, in denen Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung für gestrichene oder verspätete Flüge haben. Dies ist insbesondere, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die nicht unter der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Beispiele hierfür sind:
- Ungünstige Wetterbedingungen und Naturkatastrophen (z.B. starke Stürme oder Vulkanausbrüche).
- Politische Umstände wie Sicherheitsrisiken oder terroristische Anschläge.
- Kollision eines Flugzeugs mit externen Objekten (z. B. Vogelschlag).
- Aggressive oder schwer erkrankte Passagiere, die die Sicherheit des Fluges gefährden.
- Streiks, die nicht vom Personal der Fluggesellschaft verursacht wurden (z.B. Streiks von Fluglotsen oder Bodenpersonal.
Wenn die Fluggesellschaft das Problem mit dem Flug potenziell hätte verhindern können, es aber nicht bewältigt hat, können Sie unter Umständen das Recht auf Entschädigung haben.
Für welche Flüge gilt die EU-Verordnung 261/2004?
Die EU-Verordnung 261 gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen der Europäischen Union starten. Sie gilt auch für Flüge, die in die EU ankommen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. In den Anwendungsbereich der Verordnung fallen auch Fluggesellschaften mit Sitz in Island, Norwegen und der Schweiz.
Da Flybondi keine europäische Fluggesellschaft ist, besteht für sie keine Verpflichtung eine Entschädigung zu zahlen, wenn ihre Flüge außerhalb der Europäischen Union stattfinden. Dies gilt sogar für Flüge in die Europäische Union, sofern der Abflugort außerhalb der Europäischen Union liegt.
Route | Unterliegt der EU-Verordnung 261/2024 |
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten | ✅ Ja, fällt unter der Verordnung |
Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen | ❌ Nein, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU |
Wie erhält man eine Entschädigung von Flybondi?
Verspätung oder Stornierung eines Fluges ist eine unangenehme Situation, die nicht nur Ihre Reisepläne durcheinanderbringt, sondern auch sehr enttäuschend sein kann. Betroffene Passagiere, die mit einer Verspätung oder Stornierung des Fluges sollten wissen, wie sie Entschädigung geltend machen können. Um eine Entschädigung zu verlangen, folgen Sie diesen Schritten:
- Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Angaben wie Flugnummer, Datum und das Problem, mit dem Sie konfrontiert waren machen.
- Lassen Sie sich von unseren Experten helfen. Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, wird unser Team die gesamte Abwicklung übernehmen. Wir kennen die Gesetze gut und werden alles daransetzen, Ihnen eine Entschädigung zu sichern. Sie zahlen uns nur, wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
---|---|---|---|---|
26.06.202513:00 | Flybondi 5150 | (AEP) Corrientes (CNQ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.06.202510:45 | Flybondi 5052 | (AEP) Mendoza (MDZ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
24.06.202515:40 | Flybondi 5440 | Cordoba (COR) San Carlos DeBariloche (BRC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
24.06.202513:55 | Flybondi 5152 | (AEP) Corrientes (CNQ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
24.06.202511:55 | Flybondi 5230 | (AEP) Santiago Del Estero (SDE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
24.06.202509:20 | Flybondi 5211 | Tucuman (TUC) (AEP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
24.06.202509:10 | Flybondi 5240 | (AEP) San Carlos DeBariloche (BRC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
24.06.202506:50 | Flybondi 5210 | (AEP) Tucuman (TUC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
21.06.202515:25 | Flybondi 5092 | (AEP) Posadas (PSS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
21.06.202514:30 | Flybondi 5152 | (AEP) Corrientes (CNQ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
17.06.202518:20 | Flybondi 5244 | (AEP) San Carlos DeBariloche (BRC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
17.06.202506:50 | Flybondi 5210 | (AEP) Tucuman (TUC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
17.06.202506:50 | Flybondi 5240 | (AEP) San Carlos DeBariloche (BRC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
16.06.202516:30 | Flybondi 5150 | (AEP) Corrientes (CNQ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
16.06.202505:00 | Flybondi 5240 | (AEP) San Carlos DeBariloche (BRC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
14.06.202518:05 | Flybondi 5093 | Posadas (PSS) (AEP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
14.06.202515:00 | Flybondi 5152 | (AEP) Corrientes (CNQ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
14.06.202512:20 | Flybondi 5230 | (AEP) Santiago Del Estero (SDE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
11.06.202512:20 | Flybondi 5242 | (AEP) San Carlos DeBariloche (BRC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
11.06.202506:10 | Flybondi 5300 | (AEP) Neuquen (NQN) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
10.06.202507:00 | Flybondi 5210 | (AEP) Tucuman (TUC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
09.06.202516:30 | Flybondi 5150 | (AEP) Corrientes (CNQ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
07.06.202514:35 | Flybondi 5231 | Santiago Del Estero (SDE) (AEP) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
06.06.202515:55 | Flybondi 5150 | (AEP) Corrientes (CNQ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
04.06.202507:20 | Flybondi 5210 | (AEP) Tucuman (TUC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.06.202509:30 | Flybondi 5211 | Tucuman (TUC) (AEP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.06.202508:10 | Flybondi 5242 | (EZE) San Carlos DeBariloche (BRC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
02.06.202514:20 | Flybondi 5231 | Santiago Del Estero (SDE) (AEP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
02.06.202512:05 | Flybondi 5230 | (AEP) Santiago Del Estero (SDE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.06.202513:30 | Flybondi 5244 | (AEP) San Carlos DeBariloche (BRC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.06.202509:50 | Flybondi 5241 | San Carlos DeBariloche (BRC) (AEP) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
01.06.202509:00 | Flybondi 5230 | (AEP) Santiago Del Estero (SDE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.06.202507:00 | Flybondi 5240 | (EZE) San Carlos DeBariloche (BRC) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
31.05.202518:05 | Flybondi 5093 | Posadas (PSS) (AEP) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
31.05.202516:00 | Flybondi 5092 | (AEP) Posadas (PSS) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
30.05.202516:05 | Flybondi 5150 | (AEP) Corrientes (CNQ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
27.05.202520:35 | Flybondi 5213 | Tucuman (TUC) (AEP) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
27.05.202518:05 | Flybondi 5212 | (AEP) Tucuman (TUC) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
27.05.202515:10 | Flybondi 5152 | (AEP) Corrientes (CNQ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |