Wenn Ihr Flug verspätet oder storniert ist, kann das enttäuschend sein und Unannehmlichkeiten für die Passagiere verursachen. Die EU hat jedoch mit der EU-Verordnung 261/2004 eine Regelung eingeführt, die Passagiere in ähnlichen Situationen schützt.
Gemäß EU 261 muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zahlen, wenn Ihr Flug verspätet oder storniert ist. In diesem Artikel besprechen wir Ihre Rechte und die Schritte besprechen, die Sie vorgehen sollten, um die Ihnen zustehende Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten.
Passagierrechte gemäß der Verordnung EU 261/2004
Die Verordnung EU 261/2004 ist eine Rechtsvorschrift, die die Rechte der Flugpassagiere regelt. Insbesondere deckt dieses Gesetz verschiedene Situationen, wie etwa Verspätungen, Flugstreichungen, Umbuchungen, und verpflichtet die Fluggesellschaft, Einzelfälle mit Sorgfalt und Fairness zu bearbeiten. Wenn ein Flugproblem durch Verschulden der Fluggesellschaft entsteht, hat jeder Fluggast, der mit bestimmten Unannehmlichkeiten konfrontiert wurde, das Recht auf Kompensation. Zudem können Passagiere bestimmte Vorteile erhalten, die wir im weiteren Verlauf des Artikels näher erläutern werden.
Recht auf Entschädigung
Die Verordnung EU 261/2004 enthält klare Regeln über dern Entschädigungsprozess sowie der Hilfe für Passagiere, die von Flugproblemen betroffen sind.
Insbesondere kann die Entschädigungssumme, die Sie potenziell erhalten können, bis zu 600 Euro pro Person betragen. Dieser Betrag variiert basierend auf Ihrem konkreten Fall.
Entschädigung für Flugannullierung bei Biman Bangladesh Airlines
Zunächst einmal sollten die Passagiere wissen, dass die Fluggesellschaft sie über eine Flugstreichung informieren muss.
Informiert die Fluggesellschaft Sie unter 14 Tage vor Ihrem Flug und stellt keinen alternativen Flug bereit, ist sie gemäß der Verordnung EU 261/2004 dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung für die Flugstornierung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu zahlen. Gleichzeitig gilt: Wenn der Passagier einen alternativen Flug angeboten bekommt, mit dem er später als zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs am Zielort ankommt, kann der Passagier ebenfalls das Recht auf eine Entschädigung haben.
Die untenstehende Tabelle zeigt die Verpflichtungen der Fluggesellschaft, die sich nach der Dauer der Verspätung richten:
Bis 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Entfernung |
125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU 1500-3500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Entschädigung für Flugverspätung bei Biman Bangladesh Airlines
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 ist die Fluggesellschaft bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden verpflichtet, eine Entschädigung für die Flugverspätung zu zahlen. Bei einer Verspätung von 5 oder mehr Stunden, hat der Passagier das Recht auf:
- eine Rückerstattung des Ticketpreises oder
- einen alternativen Flug zum endgültigen Zielort.
Weitere Informationen zur Entschädigung finden Sie in der folgenden Tabelle:
Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Entfernung |
0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 3500 km |
0 € | 300 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Recht auf Betreuung bei Flugverspätung oder Stornierung
Das Recht auf Betreuung bezieht sich auf einen bestimmten Aspekt der Verordnung der EU Nr. 261/2004. Dies festlegt die Regeln für die Unterstützung und Entschädigung von Passagieren bei Flugstornierungen, langen Verspätungen oder Beförderungsverweigerung.
Gemäß dem “Recht auf Betreuung” der EU-Verordnung 261 ist von der Fluggesellschaft fordert, bestimmten Passagieren, die von erheblichen Verspätungen oder Stornierungen betroffen sind, bestimmte Dienstleistungen und Unterstützung bereitzustellen. Dies umfasst:
- Mahlzeiten und Getränke, die der Wartezeit angemessen sind;
- Hotelunterbringung, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
- Transport zwischen dem Flughafen und dem Unterbringungsort;
- E-Mails oder Faxe sowie zwei kostenlose Telefonanrufe.
Höher- und Herabstufung der Klasse
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine höhere Klasse zur Verfügung stellt (beispielsweise, wenn Sie Economy gebucht haben, aber in die Business Class befördert werden), sind Sie nicht verpflichtet, zusätzliche Gebühren für diese Leistung zu bezahlen.
Wenn Sie Business gebucht haben, aber in die Economy Class herabgestuft wurden, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Höhe der Entschädigung vollständig von der Flugstrecke abhängt:
- 30 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von maximal 1.500 km;
- 50 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von über 1.500 km ( Inlandsflüge innerhalb Europas über 1.500 km und alle anderen Flüge mit einer Strecke zwischen 1.500 und 3.500 km);
- 75 % des Ticketpreises gelten für Flüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km.
Bitte beachten Sie, dass diese Rechte für jeden Flug innerhalb der Europäischen Union sowie für Flüge von in der EU registrierten Fluggesellschaften gelten, sofern die Route einen Abflug aus der EU oder eine Ankunft in der EU umfasst.
Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?
Es gibt leider Situationen, in denen Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung für verspätete oder gestrichene Flüge haben. Dies ist vor allem, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die nicht unter der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Beispiele hierfür sind:
- Ungünstige Wetterbedingungen und Naturkatastrophen (z.B. starke Stürme oder Vulkanausbrüche).
- Politische Umstände wie Sicherheitsrisiken oder terroristische Anschläge.
- Kollision eines Flugzeugs mit externen Objekten (z. B. Vogelschlag).
- Aggressive oder schwer erkrankte Passagiere, die die Sicherheit des Fluges gefährden.
- Streiks, die nicht vom Personal der Fluggesellschaft verursacht wurden (z.B. Streiks von Fluglotsen oder Bodenpersonal.
Wenn die Fluggesellschaft das Problem mit dem Flug potenziell hätte abwenden können, es aber nicht bewältigt hat, können Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Für welche Flüge gilt die EU-Verordnung 261/2004?
Die EU-Verordnung 261 gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen der Europäischen Union starten. Sie gilt auch für Flüge, die in die EU ankommen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. In den Anwendungsbereich der Verordnung fallen auch Fluggesellschaften mit Sitz in Island, Norwegen und der Schweiz.
Da Biman Bangladesh Airlines keine europäische Fluggesellschaft ist, besteht für sie keine Verpflichtung eine Entschädigung zu zahlen, wenn ihre Flüge außerhalb der EU stattfinden. Dies gilt sogar für Flüge in die Europäische Union, sofern der Abflugort außerhalb der Europäischen Union liegt.
Route | Unterliegt der EU-Verordnung 261/2024 |
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten | ✅ Ja, fällt unter der Verordnung |
Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen | ❌ Nein, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU |
Wie erhält man eine Entschädigung von Biman Bangladesh Airlines?
Die Stornierung oder die Verspätung eines Fluges ist eine unangenehme Situation, die nicht nur Ihre Reisepläne durcheinanderbringt, sondern auch sehr enttäuschend sein kann. Betroffene Passagiere, die mit einer Verspätung oder Stornierung des Fluges sollten wissen, wie sie Entschädigung geltend machen können. Um eine Entschädigung zu verlangen, folgen Sie diesen Schritten:
- Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Angaben wie Datum, Flugnummer und das Problem, mit dem Sie konfrontiert waren machen.
- Lassen Sie sich von unseren Experten helfen. Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, wird unser Team alles in die Hand nehmen. Wir kennen die Gesetze gut und werden alles daransetzen, Ihnen eine Entschädigung zu sichern. Sie bezahlen uns nur, wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
---|---|---|---|---|
27.06.202508:05 | Biman Bangladesh Airlines 248 | Sylhet (ZYL) Dhaka (DAC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.06.202519:40 | Biman Bangladesh Airlines 202 | London (LHR) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
25.06.202519:10 | Biman Bangladesh Airlines 347 | Dhaka (DAC) Dubai (DXB) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
25.06.202510:50 | Biman Bangladesh Airlines 601 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
25.06.202508:05 | Biman Bangladesh Airlines 248 | Sylhet (ZYL) Dhaka (DAC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
22.06.202516:00 | Biman Bangladesh Airlines 467 | Dhaka (DAC) Jessore (JSR) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
22.06.202510:15 | Biman Bangladesh Airlines 472 | Barisal (BZL) Dhaka (DAC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
19.06.202517:00 | Biman Bangladesh Airlines 235 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
19.06.202517:00 | Biman Bangladesh Airlines 603 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
19.06.202516:00 | Biman Bangladesh Airlines 473 | Dhaka (DAC) Barisal (BZL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
19.06.202501:00 | Biman Bangladesh Airlines 236 | Jeddah (JED) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
18.06.202500:05 | Biman Bangladesh Airlines 248 | Dubai (DXB) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
17.06.202520:10 | Biman Bangladesh Airlines 606 | Sylhet (ZYL) Dhaka (DAC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
17.06.202518:45 | Biman Bangladesh Airlines 605 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
17.06.202516:00 | Biman Bangladesh Airlines 467 | Dhaka (DAC) Jessore (JSR) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
17.06.202515:00 | Biman Bangladesh Airlines 603 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
17.06.202510:50 | Biman Bangladesh Airlines 601 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
16.06.202517:00 | Biman Bangladesh Airlines 235 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
13.06.202510:15 | Biman Bangladesh Airlines 472 | Barisal (BZL) Dhaka (DAC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
13.06.202509:00 | Biman Bangladesh Airlines 471 | Dhaka (DAC) Barisal (BZL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
10.06.202518:45 | Biman Bangladesh Airlines 605 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
09.06.202517:15 | Biman Bangladesh Airlines 468 | Jessore (JSR) Dhaka (DAC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
07.06.202500:05 | Biman Bangladesh Airlines 148 | Dubai (DXB) Chittagong (CGP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
06.06.202512:15 | Biman Bangladesh Airlines 602 | Sylhet (ZYL) Dhaka (DAC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
06.06.202510:50 | Biman Bangladesh Airlines 601 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.06.202515:00 | Biman Bangladesh Airlines 603 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
02.06.202522:15 | Biman Bangladesh Airlines 226 | Doha (DOH) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
02.06.202517:00 | Biman Bangladesh Airlines 235 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
02.06.202515:55 | Biman Bangladesh Airlines 225 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
02.06.202515:00 | Biman Bangladesh Airlines 603 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.06.202517:05 | Biman Bangladesh Airlines 247 | Dhaka (DAC) Sylhet (ZYL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
31.05.202519:05 | Biman Bangladesh Airlines 147 | Chittagong (CGP) Dubai (DXB) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
30.05.202509:00 | Biman Bangladesh Airlines 471 | Dhaka (DAC) Barisal (BZL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |