Wenn Ihr Flug verspätet oder storniert ist, kann das ärgerlich sein und Unannehmlichkeiten für die Passagiere verursachen. Die Europäische Union hat jedoch mit der Verordnung 261/2004 eine Regelung eingeführt, die Passagiere in ähnlichen Situationen schützt.
Gemäß EU 261/2004 muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zahlen, wenn Ihr Flug storniert oder verspätet ist. In diesem Artikel besprechen wir Ihre Rechte und die Maßnahmen besprechen, die Sie unternehmen sollten, um die Ihnen zustehende Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten.
Passagierrechte gemäß der Verordnung EU 261/2004
Die Verordnung EU 261/2004 ist ein Gesetz, das die Rechte der Fluggäste abdeckt. Insbesondere deckt dieses Gesetz verschiedene Situationen, einschließlich Verspätungen, Flugstreichungen, Umbuchungen, und fordert von der Fluggesellschaft, Einzelfälle mit Sorgfalt und Fairness zu bearbeiten. Wenn ein Flugproblem durch Verschulden der Fluggesellschaft entsteht, hat jeder Fluggast, der mit bestimmten Unannehmlichkeiten konfrontiert wurde, das Recht auf Kompensation. Zudem haben Passagiere möglicherweise Anspruch auf bestimmte Vorteile, die wir im weiteren Verlauf des Artikels näher erläutern werden.
Recht auf Entschädigung
Die Verordnung EU 261 enthält klare Vorschriften bezüglich des Entschädigungsprozesses sowie der Hilfe für Fluggäste, die von Flugproblemen betroffen sind.
Insbesondere kann die Entschädigungssumme, die Sie erhalten können, bis zu 600 Euro pro Person betragen. Dieser Betrag variiert basierend auf Ihrem konkreten Fall.
Entschädigung für Flugannullierung bei Bahamasair
Zunächst einmal sollten die Passagiere wissen, dass die Fluggesellschaft dazu verpflichtet ist, sie über eine Flugstreichung zu informieren.
Informiert die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Ihrem Flug und stellt keinen alternativen Flug bereit, ist sie gemäß der Verordnung EU 261/2004 dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung für die Flugstornierung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu zahlen. Gleichzeitig gilt: Wenn der Passagier einen alternativen Flug angeboten bekommt, mit dem er später als zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs am Zielort ankommt, kann der Passagier ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Die untenstehende Tabelle zeigt die Verpflichtungen der Fluggesellschaft, die sich nach der Dauer der Verspätung richten:
Bis 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Entfernung |
125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU 1500-3500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Entschädigung für Flugverspätung bei Bahamasair
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 ist die Fluggesellschaft bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden verpflichtet, eine Entschädigung für die Flugverspätung zu zahlen. Bei einer Verspätung von 5 oder mehr Stunden, hat der Passagier Anspruch auf:
- eine Rückerstattung des Ticketpreises oder
- einen alternativen Flug zum endgültigen Zielort.
Weitere Informationen zur Entschädigung finden Sie in der folgenden Tabelle:
Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Entfernung |
0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 3500 km |
0 € | 300 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Recht auf Betreuung bei Flugverspätung oder Stornierung
Das Recht auf Betreuung ist ein Aspekt der Verordnung der Europäischen Union Nr. 261/2004. Dies definiert die allgemeinen Regeln für Entschädigung und Unterstützung von Passagieren bei Flugstornierungen, langen Verspätungen oder Beförderungsverweigerung.
Gemäß dem “Recht auf Betreuung” der EU-Verordnung 261 ist von der Fluggesellschaft fordert, bestimmten Passagieren, die von erheblichen Verspätungen oder Stornierungen betroffen sind, bestimmte Dienstleistungen und Unterstützung bereitzustellen. Dies umfasst:
- Essen und Getränke, die der Wartezeit angemessen sind;
- Hotelunterbringung, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
- Transport zwischen dem Flughafen und dem Unterbringungsort;
- Zwei kostenlose Telefonanrufe sowie E-Mails oder Faxnachrichten.
Höher- und Herabstufung der Klasse
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine höhere Klasse zur Verfügung stellt (beispielsweise, wenn Sie Economy Class gebucht haben, aber in die Business Class befördert werden), sind Sie nicht verpflichtet, zusätzliche Kosten für diese Leistung zu bezahlen.
Wenn Sie Business Class gebucht haben, aber in die Economy Class herabgestuft wurden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Höhe der Entschädigung vollständig von der Flugstrecke abhängt:
- 30 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von maximal 1.500 km;
- 50 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von über 1.500 km ( Inlandsflüge innerhalb Europas über 1.500 km und alle anderen Flüge mit einer Strecke zwischen 1.500 und 3.500 km);
- 75 % des Ticketpreises gelten für Flüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km.
Beachten Sie, dass diese Rechte für jeden Flug innerhalb der Europäischen Union sowie für Flüge von in der EU registrierten Fluggesellschaften gelten, sofern die Route einen Abflug aus der EU oder eine Ankunft in der EU umfasst.
Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?
Es gibt leider Fälle, in denen Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung für verspätete oder gestrichene Flüge haben. Dies ist insbesondere, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die nicht unter der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Beispiele hierfür sind:
- Ungünstige Wetterbedingungen und Naturkatastrophen (z.B. starke Stürme oder Vulkanausbrüche).
- Politische Umstände wie Sicherheitsrisiken oder terroristische Anschläge.
- Kollision eines Flugzeugs mit externen Objekten (z. B. Vogelschlag).
- Aggressive oder schwer erkrankte Passagiere, die die Sicherheit des Fluges gefährden.
- Streiks, die nicht vom Personal der Fluggesellschaft verursacht wurden (z.B. Streiks von Fluglotsen oder Bodenpersonal.
Wenn die Fluggesellschaft das Problem mit dem Flug potenziell hätte verhindern können, es aber nicht bewältigt hat, können Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Für welche Flüge gilt die EU-Verordnung 261/2004?
Die EU-Verordnung 261 gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten. Sie findet auch Anwendung auf Flüge, die in die EU ankommen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. In den Anwendungsbereich der Verordnung fallen auch Fluggesellschaften mit Sitz in Island, Norwegen und der Schweiz.
Da Bahamasair keine europäische Fluggesellschaft ist, besteht für kein Recht eine Entschädigung zu leisten, wenn ihre Flüge außerhalb der Europäischen Union stattfinden. Dies gilt sogar für Flüge in die Europäische Union, sofern der Abflugort außerhalb der EU liegt.
Route | Unterliegt der EU-Verordnung 261/2024 |
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten | ✅ Ja, fällt unter der Verordnung |
Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen | ❌ Nein, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU |
Wie erhält man eine Entschädigung von Bahamasair?
Verspätung oder Stornierung eines Fluges ist eine unangenehme Situation, die nicht nur Ihre Reisepläne durcheinanderbringt, sondern auch sehr enttäuschend sein kann. Betroffene Passagiere, die mit einer Stornierung oder Verspätung des Fluges sollten wissen, wie sie Entschädigung geltend machen können. Um eine Entschädigung zu verlangen, folgen Sie diesen Schritten:
- Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Angaben wie Flugnummer, Datum und das Problem, mit dem Sie konfrontiert waren machen.
- Lassen Sie sich von unseren Experten helfen. Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, wird unser Team die gesamte Abwicklung übernehmen. Wir sind bestens mit den EU-Gesetzen vertraut und werden alles daransetzen, Ihnen eine Entschädigung zu sichern. Sie bezahlen uns nur, wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
---|---|---|---|---|
24.06.202515:20 | Bahamasair 383 | Long Island (LGI) Nassau (NAS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
23.06.202516:15 | Bahamasair 363 | Rock Sound (RSD) North Eleuthera (ELH) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
23.06.202514:40 | Bahamasair 377 | Long Island (LGI) San Salvador (ZSA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
22.06.202510:30 | Bahamasair 378 | Nassau (NAS) San Salvador (ZSA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
20.06.202510:55 | Bahamasair 379 | San Salvador (ZSA) Nassau (NAS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
20.06.202509:25 | Bahamasair 378 | Nassau (NAS) San Salvador (ZSA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
18.06.202516:15 | Bahamasair 354 | Rock Sound (RSD) Nassau (NAS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
17.06.202513:15 | Bahamasair 378 | Nassau (NAS) San Salvador (ZSA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
14.06.202515:45 | Bahamasair 353 | Nassau (NAS) Rock Sound (RSD) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
12.06.202516:30 | Bahamasair 921 | Nassau (NAS) San Salvador (ZSA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
11.06.202516:15 | Bahamasair 379 | San Salvador (ZSA) Nassau (NAS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
11.06.202514:45 | Bahamasair 378 | Nassau (NAS) San Salvador (ZSA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
09.06.202517:35 | Bahamasair 138 | Marsh Harbour (MHH) Nassau (NAS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
09.06.202516:30 | Bahamasair 137 | Nassau (NAS) Marsh Harbour (MHH) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
06.06.202511:30 | Bahamasair 379 | San Salvador (ZSA) Nassau (NAS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
06.06.202510:00 | Bahamasair 378 | Nassau (NAS) San Salvador (ZSA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
04.06.202516:45 | Bahamasair 354 | Rock Sound (RSD) Nassau (NAS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
04.06.202515:45 | Bahamasair 353 | Nassau (NAS) Rock Sound (RSD) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.06.202516:15 | Bahamasair 354 | Rock Sound (RSD) Nassau (NAS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
02.06.202516:15 | Bahamasair 363 | Rock Sound (RSD) North Eleuthera (ELH) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
02.06.202513:35 | Bahamasair 282 | West Palm Beach (PBI) Marsh Harbour (MHH) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.06.202513:35 | Bahamasair 282 | West Palm Beach (PBI) Marsh Harbour (MHH) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.06.202511:20 | Bahamasair 281 | Marsh Harbour (MHH) West Palm Beach (PBI) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
31.05.202515:45 | Bahamasair 353 | Nassau (NAS) Rock Sound (RSD) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
28.05.202509:25 | Bahamasair 377 | Nassau (NAS) San Salvador (ZSA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
27.05.202513:15 | Bahamasair 378 | Nassau (NAS) San Salvador (ZSA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |