Entschädigung und Rückerstattung bei verspätetem oder annulliertem LASER Airlines-Flug

Yurii Semikopenko
25.06.2025
Updated 25.06.2025

Wenn Ihr Flug verspätet oder storniert ist, kann das ärgerlich sein und Unannehmlichkeiten für die Passagiere verursachen. Die EU hat jedoch mit der Verordnung 261/2004 eine Regelung eingeführt, die Passagiere in solchen Situationen schützt. 

Gemäß EU 261/2004 muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zahlen, wenn Ihr Flug storniert oder verspätet ist. In diesem Artikel besprechen wir Ihre Rechte und die Maßnahmen besprechen, die Sie vorgehen sollten, um die Ihnen zustehende Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten.

Passagierrechte gemäß der Verordnung EU 261/2004

Die Verordnung EU-Verordnung 261/2004 ist eine Rechtsvorschrift, die die Rechte der Fluggäste regelt. Insbesondere behandelt diese Verordnung verschiedene Fälle, wie etwa Verspätungen, Flugstreichungen, Umbuchungen, und verpflichtet die Fluggesellschaft, individuelle Fälle mit Sorgfalt und Fairness zu bearbeiten. Wenn ein Flugproblem durch Verschulden der Fluggesellschaft entsteht, hat jeder Passagier, der bestimmte Unannehmlichkeiten erfahren hat, Anspruch auf Kompensation. Darüber hinaus können Passagiere bestimmte Vorteile erhalten, die wir im weiteren Verlauf des Artikels näher erläutern werden.

Recht auf Entschädigung

Die Verordnung EU 261/2004 enthält klare Regeln bezüglich des Entschädigungsprozesses sowie der Hilfe für Fluggäste, die von Flugproblemen betroffen sind. 

Insbesondere kann die Entschädigungssumme, die Sie potenziell erhalten können, bis zu 600 Euro pro Passagier betragen. Dieser Betrag variiert je nach Ihrem konkreten Fall.

Entschädigung für Flugannullierung bei LASER Airlines

Zunächst einmal sollten die Passagiere wissen, dass die Fluggesellschaft dazu verpflichtet ist, sie über eine Flugstreichung zu informieren. 

Informiert die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Ihrem Flug und stellt keinen alternativen Flug bereit, ist sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung für die Flugstornierung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu zahlen. Gleichzeitig gilt: Wenn der Passagier einen alternativen Flug angeboten bekommt, mit dem er später als zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs am Zielort ankommt, kann der Passagier ebenfalls das Recht auf eine Entschädigung haben.

Die untenstehende Tabelle zeigt die Verpflichtungen der Fluggesellschaft, die sich basierend auf der Länge der Verspätung richten:

Bis 2 Stunden2-3 Stunden3-4 StundenMehr als 4 StundenNicht angekommenEntfernung
125 €250 €250 €250 €250 €Alle Flüge bis 1500 km
200 €200 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1500 km
200 €200 €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU 1500-3500 km
300 €300 €300 €600 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3500 km

Entschädigung für Flugverspätung bei LASER Airlines

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 ist die Fluggesellschaft bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden verpflichtet, eine Entschädigung für die Flugverspätung zu zahlen. Bei einer Verspätung von 5 oder mehr Stunden, hat der Passagier Anspruch auf:

  • eine Rückerstattung des Ticketpreises oder 
  • einen alternativen Flug zum endgültigen Zielort.

Weitere Informationen zur Entschädigung finden Sie in der folgenden Tabelle:

Weniger als 3 StundenZwischen 3 und 4 StundenMehr als 4 StundenEntfernung
0 €250 €250 €Alle Flüge bis 1500 km
0 €400 €400 €Flüge zwischen 1500 und 3500 km
0 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 3500 km
0 €300 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3500 km

Recht auf Betreuung bei Flugverspätung oder Stornierung

Das Recht auf Betreuung betrifft einen bestimmten Aspekt der Verordnung der Europäischen Union Nr. 261/2004. Dies festlegt die Regeln für die Unterstützung und Entschädigung von Passagieren bei Flugstornierungen, langen Verspätungen oder Beförderungsverweigerung.

Gemäß dem “Recht auf Betreuung” der EU-Verordnung 261 ist die Fluggesellschaft verpflichtet, bestimmten Passagieren, die erheblichen Verspätungen oder Stornierungen ausgesetzt sind, bestimmte Dienstleistungen und Unterstützung bereitzustellen. Dies umfasst:

  • Mahlzeiten und Getränke, die der Wartezeit angemessen sind;
  • Hotelunterbringung, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
  • Transport zwischen dem Flughafen und dem Hotel;
  • E-Mails oder Faxe sowie zwei kostenlose Telefonanrufe.

Höher- und Herabstufung der Klasse

Wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine höhere Klasse zur Verfügung stellt (beispielsweise, wenn Sie Economy gebucht haben, aber in die Business Class befördert werden), sind Sie nicht verpflichtet, zusätzliche Gebühren für diese Leistung zu zahlen.

Wenn Sie Business Class gebucht haben, aber in die Economy Class herabgestuft wurden, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Höhe der Entschädigung ausschließlich durch die Flugstrecke bestimmt wird:

  • 30 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von maximal 1.500 km;
  • 50 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von über 1.500 km ( Inlandsflüge innerhalb Europas über 1.500 km und alle anderen Flüge mit einer Strecke zwischen 1.500 und 3.500 km);
  • 75 % des Ticketpreises gelten für Flüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km.

Beachten Sie, dass diese Rechte für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union sowie für Flüge von in der EU registrierten Fluggesellschaften gelten, sofern die Route einen Abflug aus der EU oder eine Ankunft in der EU umfasst.

Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?

Es gibt leider Fälle, in denen Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung für gestrichene oder verspätete Flüge haben. Dies ist insbesondere, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die nicht unter der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Beispiele hierfür sind:

  • Ungünstige Wetterbedingungen und Naturkatastrophen (z.B. starke Stürme oder Vulkanausbrüche).
  • Politische Umstände wie Sicherheitsrisiken oder terroristische Anschläge.
  • Kollision eines Flugzeugs mit externen Objekten (z. B. Vogelschlag).
  • Aggressive oder schwer erkrankte Passagiere, die die Sicherheit des Fluges gefährden.
  • Streiks, die nicht vom Personal der Fluggesellschaft verursacht wurden (z.B. Streiks von Fluglotsen oder Bodenpersonal.

Wenn die Fluggesellschaft das Problem mit dem Flug potenziell hätte verhindern können, es aber nicht bewältigt hat, können Sie unter Umständen das Recht auf Entschädigung haben.

Für welche Flüge gilt die EU-Verordnung 261/2004?

Die EU-Verordnung 261 gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten. Sie gilt auch für Flüge, die in die EU ankommen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. In den Anwendungsbereich der Verordnung fallen auch Fluggesellschaften mit Sitz in Island, Norwegen und der Schweiz.

Da LASER Airlines keine europäische Fluggesellschaft ist, besteht für kein Recht eine Entschädigung zu leisten, wenn ihre Flüge außerhalb der Europäischen Union stattfinden. Dies gilt sogar für Flüge in die Europäische Union, sofern der Abflugort außerhalb der Europäischen Union liegt.

RouteUnterliegt der EU-Verordnung 261/2024
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten✅ Ja, fällt unter der Verordnung
Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen❌ Nein, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU

Wie erhält man eine Entschädigung von LASER Airlines?

Die Stornierung oder die Verspätung eines Fluges ist eine enttäuschende Erfahrung, die nicht nur Ihre Reisepläne durcheinanderbringt, sondern auch sehr enttäuschend sein kann. Betroffene Passagiere, die mit einer Verspätung oder Stornierung des Fluges sollten wissen, wie sie Entschädigung geltend machen können. Um eine Entschädigung zu verlangen, folgen Sie diesen Schritten:

  1. Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Angaben wie Flugnummer, Datum und das Problem, mit dem Sie konfrontiert waren machen.
  2. Lassen Sie sich von unseren Experten helfen. Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, wird unser Team alles in die Hand nehmen. Wir sind bestens mit den EU-Gesetzen vertraut und werden unser Bestes tun, Ihre Entschädigung durchzusetzen. Sie bezahlen uns nur, wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird.

Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen

Datum Flugnummer Route Status Entschädigung

25.06.202518:40

LASER Airlines

970

Caracas (CCS)

Barcelona (BLA)

Verspätet

Erstattung Beantragen

31.05.202517:30

LASER Airlines

970

Caracas (CCS)

Barcelona (BLA)

Verspätet

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