Flugverspätung oder Ausfall wegen schlechtem Wetter

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Ein Terminal voller Fernsehbildschirme, auf denen die Worte „Verspätet“ und „Annulliert“ blinken, ist selbst für erfahrene Reisende ein Alptraum. Es mag im Eifer des Gefechts nicht so aussehen, aber die Fluggesellschaften nehmen Verspätungen und Stornierungen von Flügen nicht auf die leichte Schulter. Egal, ob der Flug gestrichen wegen Wetter ist oder wegen anderer Umstände, die Passagiere haben eine Entschädigung verdient. Schlechtes Wetter ist die Hauptursache für Flugunterbrechungen hier in Europa und auf der ganzen Welt. Bedingungen, die uns am Boden vielleicht nicht lästig erscheinen, können verheerende Folgen für einen Flug haben, der zur falschen Zeit am falschen Ort ist. 

Gemäß Artikel 5 III der Verordnung Nr. 261/2004 hat die Fluggesellschaft keinen Einfluss auf solche Umstände und kann ihr Auftreten nicht verhindern. Welche Umstände zu einer Verspätung oder Annullierung eines Fluges führen können, Ihre Rechte, wie man eine Entschädigung erhält und vieles mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.

Rechte der Fluggäste bei Verspätung oder Annullierung eines Fluges aufgrund des Wetters

Die EU-Verordnung EU 261 ist beim Fliegen unerlässlich. Sie gilt jedoch nicht für alle Fälle. Die Verordnung gilt nur, wenn Sie von einem EU-Flughafen abfliegen oder in der EU landen und mit einer EU-Fluggesellschaft fliegen. Diese Regelung schützt Fluggäste und bietet ihnen die Möglichkeit einer Entschädigung für Flugverspätung wegen Wetter, die von der Fluggesellschaft zu verantworten ist. 

Bei Verspätung oder Annullierung haben Fluggäste eine Entschädigung von bis zu 600 €. Allerdings besagt EG 261, dass Sie möglicherweise keine Entschädigung für einen Flug gestrichen wegen Wetter erhalten können.

Die Fluggesellschaften verweigern manchmal die Entschädigung von Fluggästen, wobei sie schlechtes Wetter als Ursache angeben, obwohl sie selbst schuld sind. Hier kommen wir ins Spiel. Wir informieren die Fluggäste über ihre Rechte und zeigen ihnen andere Entschädigungsmöglichkeiten auf:

  • außergewöhnliche Umstände (zu denen auch schlechtes Wetter gehört) zu definieren und Beispiele zu nennen;
  • Fälle von Flugverspätungen aufgrund von schlechtem Wetter besprechen und erörtern, ob sie einen berechtigten Grund für eine Verspätungsentschädigung darstellen;
  • einen Überblick über die verschiedenen Entschädigungsbeträge geben, die ein Fluggast für die Verspätung seines Fluges gemäß EG 261 erhalten kann.

Wie bereits erwähnt, ist auch bei der Flugverspätung wegen Wetter Entschädigung entscheidend, woher das Flugzeug kommt und wo es gelandet ist.

Die häufigsten wetterbedingten Probleme beim Fliegen

Eine wetterbedingte Verspätung oder Annullierung eines Fluges gilt als außergewöhnlicher Umstand und Sie können leider keinen Anspruch auf Entschädigung erheben.. Besser auf Nummer sicher gehen, als ein unnötiges Risiko einzugehen. Auf den Fernsehbildschirmen an Flughäfen sehen Sie meist Folgendes:

  • Flugausfall wegen Schnee;
  • Flugausfall wegen Sturm;
  • Flugausfall wegen Wind;
  • Flugverspätung wegen Nebel.

Neben den vier oben genannten Situationen können auch Vulkanasche und Sandstürme zu Flugausfällen und Verspätungen führen. Glücklicherweise kommen diese Phänomene nur sehr selten vor. 

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Nicht alle Flugannullierungen und Flugverspätungen können auf das Verschulden der Fluggesellschaft zurückgeführt werden. Extremwetterbedingungen sind sehr unterschiedlich. Außerdem kann das Wetter sehr dynamisch und Bedingungen können Stunden des Tages ändern. Das Wetter kann sich in nur wenigen Stunden ändern und eine Flugverspätung wegen Wetter und/oder Flugausfall verursachen. Darüber hinaus kann unter ähnlichen Umständen ein Flugzeug einen Flug pünktlich beenden, ein anderes jedoch nicht. Schwer festzustellen ist, wann die Schuld bei der Fluggesellschaft liegt. 

Um sich von der Verpflichtung zur Zahlung von Entschädigungen an ihre Fluggäste zu befreien, geben Fluggesellschaften häufig schlechtes Wetter als Entschuldigung für eine Verspätung oder Annullierung an. In solchen Fällen brauchen Sie professionelle rechtliche Unterstützung und Beratung. Unsere Partner werden Ihnen dabei helfen. Eine „kontrollfähige“ Flugannullierung oder -verspätung tritt auf, wenn die Fluggesellschaft eine gewisse Schuld trägt. Dazu gehören Wartungsunterbrechungen, Probleme bei der Besatzungsplanung, Probleme bei der Treibstoff- oder Gepäckbeladung und Verzögerungen bei der Kabinenreinigung.

Entschädigung bei Flugverspätung oder -annullierung aufgrund von Wetterbedingungen

Im Fall von Flugausfall oder Verspätung wegen Wetter können Sie gemäß der Verordnung EU 261 eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Fluggast verlangen. 

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Die genauen Entschädigungsbeträge können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen.

Flugstrecke (km)Entschädigung (€)
Bis zu 1500250€
1500 – 3500400€
3500 +600€

Sie erhalten keine Entschädigung, wenn Ihnen Alternativen angeboten wurden. Z. B. ein anderer Flug oder eine vorherige Information über die Annullierung oder Verspätung.

Andere Rechte, wenn Ihr Flug durch schlechtes Wetter beeinträchtigt wurde

A Unabhängig davon, ob der Grund für die Flugverspätung oder -annullierung als „außergewöhnlicher Umstand“ eingestuft wird, wie dies bei wetterbedingten Störungen in der Regel der Fall ist, haben Sie Anspruch auf bestimmte Entschädigungen. Der Schadensersatz hängt von der Flugentfernung und der Verzögerungszeit ab. Alles ist in der untenstehenden Tabelle zusammengefasst.

FlugstreckeVerspätungEntschädigung
Kurzstreckenflüge, bis zu 1.500 m2 oder mehr Std.Snacks und Getränke sowie 2 Telefonate oder 2 E-Mails
Mittelstrecke, zwischen 1500 km und 3500 km3 oder mehr Std.Snacks und Getränke sowie 2 Telefonate oder 2 E-Mails
Langstreckenflüge, über 3500 km4 oder mehr Std.Snacks und Getränke sowie 2 Telefongespräche oder 2 E-Mails
Alle FlügeMindestens 5 Std.Der Fluggast ist berechtigt, vom Flug zurückzutreten. Die Fluggesellschaft muss ihnen dann entweder den Flugpreis erstatten oder eine alternative Beförderung organisieren.
Alle FlügeVerschiebung auf den nächsten TagUnterkunft und gegebenenfalls eine Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung.

Wo EU 261 Anwendung findet

EU 261 hat Limits. Sie gilt für Flüge in oder aus einem EU-Mitgliedstaat, wenn der Flug von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Sie gilt auch für Flüge aus einem Mitgliedstaat, wenn der Flug von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.

Reiseroute EU-Luftfahrtunternehmen Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen
Von innerhalb der EU nach innerhalb der EU
Von innerhalb der EU nach außerhalb der EU
Von innerhalb der EU nach innerhalb der EU
Von innerhalb der EU nach außerhalb der EU

So erhalten Sie eine Entschädigung

Ein Flugausfall oder eine Verspätung durch schlechtes Wetter kann frustrierend sein, aber Sie haben das Recht, Ihre Entschädigung geltend zu machen. Hier ist, wie Sie den Prozess erfolgreich starten:

  1. Füllen Sie unser Entschädigungsformular aus: Unser Formular hilft Ihnen, alle relevanten Informationen schnell und einfach zu übermitteln. Geben Sie Flugnummer, Buchungsdetails und eine Beschreibung der Umstände an. Diese Daten sind entscheidend, um Ihren Anspruch zu prüfen.
  2. Überlassen Sie den Rest unseren Partnern: Unsere Partner, erfahrene Experten im Bereich der Fluggastrechte, kümmern sich um Ihren Fall. Sie übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Fluggesellschaft und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche korrekt und effizient durchgesetzt werden.
  3. Profitieren Sie von professioneller Unterstützung: Die Experten kennen alle Feinheiten der EU-Verordnung 261/2004 und wissen, wie sie mit schwierigen Fällen wie wetterbedingten Störungen umgehen müssen. Mit ihrem Wissen erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen erheblich.

Jetzt starten: Füllen Sie unser Formular aus, und lassen Sie unsere Partner Ihre Ansprüche durchsetzen.

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