Entschädigung bei World2Fly-Streik

Yurii Semikopenko
26.06.2025
Updated 26.06.2025

Einer der häufigsten Gründe für Unterbrechungen im Flugverkehr sind Streiks, die vom Personal, dem Flughafen oder der Fluggesellschaft initiiert werden. Als Passagier sollten Sie über die EU-Verordnung 261/2004 informiert sein. Diese Verordnung gilt in solchen Fällen und es besteht das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.

In diesem Artikel erläutern wir Ihre Rechte und das Vorgehen, mit denen Sie erfolgreich eine Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten können.

Ihre Rechte

Die gute Nachricht ist: alle Passagiere sind durch die EU-Verordnung 261 umfassend geschützt. Mit dieser EU 261/2004 werden die Ansprüche auf Unterstützung und Entschädigung bei Flugstörungen innerhalb der Europäischen Union geregelt. Werfen wir einen genaueren Blick darauf, welche Rechte Passagiere gemäß der EU-Verordnung 261 geltend machen können:

  • Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, ihre Passagiere über deren Rechte zu informieren;
  • Fluggäste sind berechtigt, von der Fluggesellschaft Verpflegung und Getränke sowie zwei kostenlose Telefonanrufe, E-Mails oder Faxe zu erhalten;
  • Bei einer Flugannullierung können Fluggäste frei entscheiden, ob sie eine Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung unter denselben Bedingungen wünschen;
  • Wählt ein Passagier einen Alternativflug, der eine Übernachtung erfordert, ist die Fluggesellschaft verpflichtet sowohl die Hotelunterkunft als auch den Transfer zwischen Hotel und Flughafen bereitstellen;
  • Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung oder Annullierung des Flugs verantwortlich ist.

Bedingungen für den Erhalt einer Entschädigung

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 können Fluggäste eine Entschädigung geltend machen, wenn ein Streik nicht als “außergewöhnliche Umstände” eingestuft wird, die außerhalb der Kontrolle der World2Fly liegen. Wenn die Mitarbeiter streiken einer Fluggesellschaft, wodurch ein Flug verspätet oder annulliert abfliegt, können Passagiere gemäß EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung einfordern.

Betrifft der Streik die Mitarbeiter des Flughafens, wird keine Entschädigung gewährt, da dies als unvorhergesehener Umstand gilt, für die die Fluggesellschaft nicht verantwortlich ist.

Dennoch sollten Sie berücksichtigen, dass jede Situation individuell ist, und Flugstörungen durch Streiks stets einer detaillierten Analyse bedürfen, um die Haftung der Fluggesellschaft klären zu können.

Entschädigung bei einem World2Fly-Streik

Bevor Sie eine Entschädigung bei einem Streik geltend machen, sollten Sie sich genau über die Bedingungen und potenzielle Höhe der Entschädigung informieren.

Entschädigung bei Flugverspätung durch Streik

Ein Streik des Personals einer Fluggesellschaft, kann die Pläne der Passagiere durchkreuzen und zu einer erheblichen Verspätung am Zielort führen. Es ist wichtig zu verstehen, sollte Ihr Flug wegen eines Streiks mit mehr als 3 Stunden verspätet ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft verlangen.

Die Höhe der Entschädigung bei einer Flugverspätung wegen eines Streiks hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Flugdistanz und die Länge der Verspätung. Eine Übersicht über die entsprechenden Beträge finden Sie in der folgenden Tabelle:

Weniger als 3 StundenZwischen 3 und 4 StundenMehr als 4 StundenEntfernung
0 €250 €250 €Flüge bis 1500 km
0 €400 €400 €Flüge zwischen 1500 und 3500 km
0 €400 €400 €Flüge, innerhalb der EU über 3500 km
0 €300 €600 €Flüge, außerhalb der EU über 3500 km

Entschädigung bei Flugannullierung durch Streik

Streiks am Flughafen können mitunter zu Flugstreichungen führen. Laut der Verordnung EU 261/2004 haben Sie das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, sofern die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert hat.

Die Fluggesellschaft ist dennoch von einer Entschädigungszahlung befreit, sofern sie dem Passagier einen alternativen Flug zur Verfügung stellt, der die unten aufgeführten Kriterien erfüllt:

VorabinformationAnforderungen an den neuen Flug
14 TageKeine
7-13 TageDer alternative Flug startet höchstens 2 Stunden früher und landet weniger als 4 Stunden später als der ursprüngliche Flug
Weniger als 7 TageDer alternative Flug startet höchstens 1 Stunde früher und landet weniger als 2 Stunden später als der ursprüngliche Flug

Sollte der alternative Flug eines Passagiers mit einer Verspätung am endgültigen Ziel ankommt, kann der Passagier dennoch eine Entschädigung verlangen.

Der Betrag der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung bei der Ankunft am endgültigen Zielort. Eine weitere Übersicht der Entschädigungsbeträge sind in der folgenden Tabelle:

Bis 2 Stunden2-3 Stunden3-4 StundenMehr als 4 StundenNicht angekommenEntfernung
125 €250 €250 €250 €250 €Alle Flüge bis 1500 km
200 €200 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1500 km
200 €200 €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU zwischen 1500 und 3500 km
300 €300 €300 €600 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3500 km

Welche Flüge von World2Fly fallen unter die EU-Verordnung 261?

Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für Flüge, die von Flughäfen innerhalb der EU starten, und zwar unabhängig von der Fluggesellschaft. Sie gilt auch für Flüge, die außerhalb der EU in die EU, sofern sie von Fluggesellschaften mit Registrierung in der EU durchgeführt werden. Darüber hinaus umfasst die Verordnung Fluggesellschaften aus Norwegen, Island und der Schweiz.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht darüber, welche Flüge von World2Fly unter die Verordnung EU 261/2004 fallen:

RouteFällt unter EU 261
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten✅ Fällt darunter
Flüge, die in Flughäfen der EU ankommen✅ Fällt darunter

Wie beantrage ich eine Entschädigung?

Um eine Entschädigung für die Annullierung oder Verspätung eines Fluges aufgrund eines Streiks zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Füllen Sie unser Formular aus und geben Sie Informationen wie Flugnummer, Datum und das aufgetretene Problem an.
  2. Lassen Sie sich von unseren Experten helfen. Sobald Sie das Formular abgesendet haben, übernimmt unser Team alles in die Hand. Wir haben ein umfassendes Wissen über die Gesetze der EU und werden unser Bestes tun, Ihre Entschädigung durchzusetzen. Sie zahlen für den Service nur im Erfolgsfall.

Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen

Datum Flugnummer Route Status Entschädigung

20.06.202516:25

World2Fly

3161

Lisbon (LIS)

La Romana (LRM)

Verspätet

Erstattung Beantragen

06.06.202521:15

World2Fly

La Romana (LRM)

Lisbon (LIS)

Verspätet

Erstattung Beantragen
Yurii Semikopenko
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