Entschädigung bei Flugverspätung und Flugannullierung am Flughafen Nizza-Côte d’Azur

Yurii Semikopenko
02.07.2025
Updated 02.07.2025

Annullierungen und Verspätungen von Flügen sind die häufigsten Probleme, von denen Passagiere betroffen sind. Zum Glück gibt es die EU-Verordnung 261, die garantiert, dass Sie als Passagier nicht in einer schwierigen Lage sind und Ihre Rechte geschützt werden. Die Verordnung der Europäischen Union 261/2004 definiert Bedingungen, unter denen Passagiere das Recht auf Entschädigung und Unterstützung durch die Fluggesellschaft haben.

In diesem Artikel betrachten wir Ihre Rechte als Passagier und den Prozess der Entschädigungsbeantragung bei der Fluggesellschaft.

Passagierrechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004

Gemäß der Verordnung EU 261/2004 haben Passagiere, deren Flüge am Flughafen Nizza-Côte d’Azur verspätet oder annulliert wurden, bestimmte Rechte. Diese umfassen:

  • Essen und Getränke: Die Fluggesellschaft ist dazu verpflichtet, Getränke und Mahlzeiten je nach Dauer der Verspätung bereitzustellen;
  • Zugang zu Kommunikationsmitteln: Passagiere können zwei Telefonate kostenlos sowie E-Mails oder Faxe senden;
  • Unterbringung: Erfordert die Verspätung einen längeren Aufenthalt, organisiert oder stellt die Fluggesellschaft eine Hotelunterkunft sowie den Transport zwischen Hotel und Flughafen bereit;
  • Ticket-Rückerstattung oder alternativer Flug: Passagiere können, zwischen einer vollständigen Rückerstattung des Tickets und der Buchung eines alternativen Flugs zum Endziel zu wählen;
  • Entschädigung: Je nach der Flugdistanz und Dauer der Verspätung können Passagiere Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € haben.

Entschädigung bei Flugverspätungen am Flughafen Nizza-Côte d’Azur

Passagiere, die mit einer Flugverspätung am Flughafen Nizza-Côte d’Azur konfrontiert sind, können unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, wenn die Verspätung länger als 3 Stunden dauert. Der Betrag der Entschädigung hängt von verschiedene Faktoren bestimmt. Faktoren wie die Flugstrecke und die Dauer der Verspätung.

Detaillierte Informationen über die Entschädigungssummen sind in der folgenden Tabelle:

Weniger als 3 StundenZwischen 3 und 4 StundenMehr als 4 StundenFlugentfernung
0 € 250 €250 €Alle Flüge bis 1500 km
0 €400 €400 €Flüge zwischen 1500 und 3500 km
0 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 3500 km
0 €300 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3500 km

Entschädigung bei Flugstornierung am Flughafen Nizza-Côte d’Azur

Bei einer Flugannullierung am Flughafen Nizza-Côte d’Azur gemäß der Verordnung EU 261/2004 haben Passagiere das Recht, eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu erhalten, sofern die Fluggesellschaft sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert.

In bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen. So kann die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung vermeiden, wenn sie einen Alternativflug anbietet, der bestimmten Kriterien entspricht und es Ihnen ermöglicht, Ihr Ziel mit minimaler Verspätung zu erreichen:

BenachrichtigungsfristenBedingungen für den alternativen Flug
14 TageKeine
7-13 TageDer alternative Flug startet frühestens zwei Stunden früher und landet spätestens vier Stunden später als der ursprüngliche Flug
Weniger als 7 TageDer alternative Flug startet frühestens eine Stunde früher und landet spätestens zwei Stunden später als der ursprüngliche Flug

Wenn Sie einem Alternativflug zustimmen, der mit erheblicher Verspätung am Endziel ankommt, können Sie dennoch Anspruch auf eine Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab:

Bis zu 2 Stunden2-3 Stunden3-4 StundenMehr als 4 StundenNicht angekommenFlugentfernung
125 €250 €250 €250 €250 €Alle Flüge bis 1500 km
200 €200 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1500 km
200 €200 €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU zwischen 1500 und 3500 km
300 €300 €300 €600 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3500 km

Welche Flüge am Flughafen Nizza-Côte d’Azur fallen unter die EU-Verordnung 261?

Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flughäfen im Gebiet der EU sowie für Flughäfen der Länder, die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums sind. Dies beinhaltet Flughäfen in den EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz, Norwegen und Island. Darüber hinaus gilt die Verordnung für Fluggesellschaften mit Sitz in der EU, selbst wenn der Flug von oder zu einem Flughafen außerhalb der EU durchgeführt wird.

RouteFluggesellschaft innerhalb der EUFluggesellschaft außerhalb der EU
Alle Flüge, die zu einem beliebigen Ziel abfliegenJaJa
Alle Flüge, die aus irgendeinem Ort innerhalb der EU angekommenJaJa
Alle Flüge, die aus irgendeinem Ort außerhalb der EU eingetroffen sindJaNein

Wie kann man einen Entschädigungsantrag stellen?

Wenn Ihre Reisepläne durch eine Flugannullierung oder Verspätung gestört wurden, haben Sie gemäß der Verordnung EU 261 das Recht, eine Entschädigung einzufordern. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Reichen Sie Ihr Formular ein. Sie sollten Details wie Flugnummer, Datum und welches Problem Sie haben angeben.
  2. Sobald Sie das Formular abgeschickt haben, übernimmt unser Expertenteam die komplette Abwicklung. Dank unserer Erfahrung und Expertise im EU-Recht setzen wir alles daran, Ihre Entschädigung zu sichern. Sie bezahlen den Service nur im Erfolgsfall.

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