Wenn es zu Problemen bei einem Flug kommt, ist das nicht nur enttäuschend, sondern kann auch zusätzlichen Stress verursachen. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Europäische Union klare Gesetze hat, um Reisende in solchen Fällen zu unterstützen. Wenn Sie in die EU fliegen, ist es wichtig, diese Schutzmaßnahmen zu kennen. Sie können Ihnen helfen, wenn Ihr Flug verspätet oder annulliert wurde.
iDie Kenntnis Ihrer Rechte kann dazu beitragen, dass Herausforderungen während einer Reise weniger stressig werden.
Fluggastrechte gemäß EU-Verordnung Nr. 261/2004
Fluggäste von Airlines, die Flüge in die EU durchführen, sind im Falle von Unregelmäßigkeiten geschützt. Die EU-Gesetze stellen sicher, dass Fluggesellschaften in solchen Situationen für ihre Passagiere sorgen müssen.
Bei Verspätungen ider Flugausfällen sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Ihnen folgenden Leistungen anzubieten:
- Verpflegung in Form von Getränken und Essen;
- eine Hotelunterkunft, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
- Transfer zwischen Hotel und Flughafen;
- Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten, etwa per Telefon, E-Mail oder Fax.
Wenn Sie von einer langen Verspätung betroffen sind oder Ihr Flug annulliert wurde, können Sie außerdem eine Entschädigung erhalten:
- Rückerstattung;
- einen alternativen Flug;
- eine Entschädigung für Unannehmlichkeiten.
Vergessen Sie nicht, das Personal der Fluggesellschaft nach diesen Möglichkeiten zu fragen. Sie sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte bei langen Verspätungen oder Flugannullierungen zu informieren.
Entschädigung für Flugverspätung bei TAROM
Flugverspätungen bei TAROM sind äußerst frustrierend. Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Endziel angekommen sind und die Fluggesellschaft sieht sich in der Verantwortung, haben Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person.
Der Betrag der Rückerstattung hängt von der Flugstrecke und der Verspätungszeit ab. Die möglichen Rückerstattungsbeträge können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
| Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Flugentfernung |
| 0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
| 0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
| 0 € | 400 € | 400 € | Innerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
| 0 € | 300 € | 600 € | Außerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
Entschädigung für Flugannullierung bei TAROM
Wenn Ihr Flug weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug annulliert wird, können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten. Die Fluggesellschaft ist allerdings nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn sie einen alternativen Flug anbietet.
Die Fluggesellschaft kann die Zahlung einer Entschädigung vermeiden, wenn sie einen alternativen Flug organisiert, der folgende Bedingungen erfüllt:
| Zeitraum der Benachrichtigung | Bedingungen für den alternativen Flug |
| 14 Tage | Keine |
| 7-13 Tage | Der alternative Flug startet frühestens zwei Stunden früher und landet spätestens vier Stunden später als der ursprüngliche Flug |
| Weniger als 7 Tage | Der alternative Flug startet frühestens eine Stunde früher und landet spätestens zwei Stunden später als der ursprüngliche Flug |
Wenn Sie den alternativen Flug annehmen, können Sie unter Umständen trotzdem eine Entschädigung erhalten. Ausschlaggebend ist dabei die Ankunftszeit an Ihrem Zielort. Wenn der alternative Flug mit Verspätung ankommt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.
Die möglichen Entschädigungsbeträge können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
| Bis zu 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Flugentfernung |
| 125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
| 200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Innerhalb der EU: Flüge über 1500 km |
| 200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Außerhalb der EU: Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
| 300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Außerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
Die Fluggesellschaft kann eine Entschädigung vermeiden, wenn sie den Transport zum Zielort mit minimaler Abweichung vom ursprünglichen Zeitplan gewährleistet. Selbst bei einer nur geringfügigen Verspätung Ihrer Ankunft besteht möglicherweise kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung.
Wie man eine Entschädigung von TAROM erhält
Es ist wichtig, zu verstehen, wie man die Entschädigung erhält, auf die man gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch hat. Hier sind die wichtigsten Schritte, um eine Entschädigung zu beantragen:
- Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Informationen wie das Datum, die Flugnummer und die Art des Problems angeben.
- Lassen Sie unsere Experten Ihnen helfen. Nach dem Absenden des Formulars wird unser Team alles in die Hand nehmen. Wir sind mit den relevanten Gesetzen bestens vertraut und setzen alles daran, die Entschädigung zu sichern. Sie zahlen für den Service nur bei Erfolg.
Welche Flüge von TAROM fallen unter die EU-Verordnung 261/2004?
Die EU-Verordnung zum Schutz der Fluggäste hat einen sehr breiten Anwendungsbereich. Sie ist auf jeden Flug anwendbar, der von einem Flughafen in der Europäischen Union startet oder in einem Flughafen in der Europäischen Union landet und von einem europäischen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird.
| Strecke | Fällt unter die EU-Verordnung 261/2004 |
| Flüge, die von Flughäfen in der EU starten | ✅ Fällt darunter |
| Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen | ✅ Fällt darunter |
Diese Verordnung gilt ebenfalls für Fluggesellschaften aus Island, Norwegen und der Schweiz. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie mit einer beliebigen Fluggesellschaft innerhalb Europas, nach Europa oder aus Europa reisen, wahrscheinlich diese Rechte haben.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben
TAROM ist nicht in allen Fällen für Flugannullierungen oder Verspätungen verantwortlich. Gelegentlich kommen Situationen vor, die die Fluggesellschaft nicht verhindern kann, zum Beispiel schwere Wetterbedingungen oder unvorhergesehene Probleme.
Wenn beispielsweise ein schwerer Sturm auftritt, eine Notlage am Flughafen oder ein Streik der Fluglotsen stattfindet, ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich. Solche Ereignisse werden als “außergewöhnliche Umstände” bezeichnet, die die Fluggesellschaft nicht verhindern kann.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
| Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
|---|---|---|---|---|
07.01.202617:10 | TAROM 9212 | (BEG) (ARN) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
07.01.202615:00 | TAROM 9419 | (MAD) (AGP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
07.01.202614:40 | TAROM 9302 | (AMS) (ARN) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
07.01.202613:25 | TAROM 9305 | (DUB) (AMS) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
07.01.202612:00 | TAROM 9308 | (AMS) (DUB) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
07.01.202606:30 | TAROM 9301 | (ARN) (AMS) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
05.01.202622:05 | TAROM 209 | (OTP) (RMO) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
05.01.202617:35 | TAROM 627 | (OTP) (OMR) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
05.01.202616:45 | TAROM 9270 | (AMS) (VNO) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
05.01.202616:45 | TAROM 9268 | (AMS) (TLL) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
05.01.202614:15 | TAROM 603 | (OTP) (TSR) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
05.01.202614:00 | TAROM 9267 | (TLL) (AMS) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
05.01.202609:50 | TAROM 9103 | (OTP) (TLV) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
05.01.202607:20 | TAROM 9258 | (RIX) (BRU) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
05.01.202606:00 | TAROM 9311 | (GOT) (AMS) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
04.01.202620:05 | TAROM 9247 | (CDG) (TLL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
04.01.202615:20 | TAROM 627 | (OTP) (OMR) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
04.01.202612:20 | TAROM 9304 | (AMS) (CPH) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
03.01.202615:10 | TAROM 9417 | (MAD) (LCG) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.01.202615:00 | TAROM 9449 | (MAD) (TFN) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.01.202615:00 | TAROM 9443 | (MAD) (BIO) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.01.202615:00 | TAROM 9455 | (MAD) (OPO) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.01.202614:55 | TAROM 9421 | (MAD) (VGO) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.01.202614:35 | TAROM 9413 | (MAD) (PMI) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.01.202612:25 | TAROM 416 | (MAD) (OTP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.01.202612:20 | TAROM 9312 | (AMS) (GOT) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
03.01.202612:05 | TAROM 9533 | (NCE) (CDG) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.01.202612:05 | TAROM 9310 | (GOT) (AMS) | Annulliert | Erstattung Beantragen |
01.01.202614:05 | TAROM 9269 | (VNO) (AMS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.01.202613:00 | TAROM 9171 | (IST) (ESB) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
29.12.202521:00 | TAROM 9172 | (IST) (ESB) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
29.12.202517:35 | TAROM 627 | (OTP) (OMR) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
28.12.202514:50 | TAROM 627 | (OTP) (OMR) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
27.12.202512:00 | TAROM 9308 | (AMS) (DUB) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.12.202511:00 | TAROM 9103 | (OTP) (TLV) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.12.202509:20 | TAROM 9100 | (TLV) (OTP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.12.202509:20 | TAROM 9364 | (AMS) (OTP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.12.202509:15 | TAROM 232 | (BUD) (OTP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.12.202508:10 | TAROM 9384 | (CDG) (OTP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.12.202504:30 | TAROM 102 | (CAI) (OTP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
25.12.202519:20 | TAROM 9259 | (CDG) (RIX) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
25.12.202514:05 | TAROM 9266 | (AMS) (RIX) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
25.12.202508:10 | TAROM 9384 | (CDG) (OTP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
24.12.202518:45 | TAROM 608 | (TSR) (OTP) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
24.12.202515:00 | TAROM 637 | (OTP) (SUJ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
23.12.202514:30 | TAROM 204 | (RMO) (OTP) | Annulliert | Erstattung Beantragen |