Entschädigung für die Verspätung oder Annullierung des Corendon Dutch Airlines-Flugs

Yurii Semikopenko
24.06.2025
Updated 27.06.2025

Wenn es zu Schwierigkeiten mit einem Flug kommt, ist das nicht nur enttäuschend, sondern kann auch zusätzlichen Stress verursachen. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Europäische Union klare Gesetze hat, um Reisende in solchen Fällen zu unterstützen. Wenn Sie in die EU fliegen, ist es wichtig, diese Regeln zu kennen. Sie können für Sie von Vorteil sein, wenn Ihr Flug verspätet oder annulliert wurde.

iDie Kenntnis Ihrer Rechte kann dazu beitragen, dass Schwierigkeiten während einer Reise weniger stressig werden.

Fluggastrechte gemäß EU-Verordnung Nr. 261/2004

Fluggäste von Airlines, die Flüge in die EU durchführen, sind im Falle von Unregelmäßigkeiten geschützt. Die EU-Gesetze stellen sicher, dass Fluggesellschaften in solchen Situationen für ihre Passagiere sorgen müssen.

Bei Verspätungen ider Flugausfällen sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Ihnen folgenden Leistungen bereitzustellen:

  • Verpflegung in Form von Essen und Getränken;
  • ein Hotelzimmer, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
  • Transfer zwischen Hotel und Flughafen;
  • Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten, etwa per Telefon, E-Mail oder Fax.

Wenn Sie von einer langen Verspätung betroffen sind oder Ihr Flug annulliert wurde, können Sie außerdem Anspruch auf eine Entschädigung auf folgende Leistungen haben:

  • Rücherstattung Ihrer Kosten;
  • einen alternativen Flug;
  • eine Entschädigung für Unannehmlichkeiten.

Vergessen Sie nicht, die Vertreter der Fluggesellschaft nach diesen Möglichkeiten zu fragen. Sie sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte bei langen Verspätungen oder Flugannullierungen zu informieren.

Entschädigung für Flugverspätung bei Corendon Dutch Airlines

Flugverspätungen bei Corendon Dutch Airlines sind äußerst frustrierend. Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Endziel angekommen sind und die Fluggesellschaft hierfür verantwortlich ist, haben Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person.

Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Flugentfernung und der Verspätungszeit ab. Die möglichen Rückerstattungsbeträge können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:

Weniger als 3 StundenZwischen 3 und 4 StundenMehr als 4 StundenFlugentfernung
0 €250 €250 €Alle Flüge bis 1500 km
0 €400 €400 €Flüge zwischen 1500 und 3500 km
0 €400 €400 €Innerhalb der EU: Flüge über 3500 km
0 €300 €600 €Außerhalb der EU: Flüge über 3500 km

Entschädigung für Flugannullierung bei Corendon Dutch Airlines

Im Falle einer Flugannullierung weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug, können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten. Die Fluggesellschaft ist allerdings nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn sie einen alternativen Flug anbietet.

Die Fluggesellschaft kann die Zahlung einer Entschädigung vermeiden, wenn sie einen alternativen Flug organisiert, der folgende Bedingungen erfüllt:

Zeitraum der BenachrichtigungBedingungen für den alternativen Flug
14 TageKeine
7-13 TageDer alternative Flug startet frühestens zwei Stunden früher und landet spätestens vier Stunden später als der ursprüngliche Flug
Weniger als 7 TageDer alternative Flug startet frühestens eine Stunde früher und landet spätestens zwei Stunden später als der ursprüngliche Flug

Wenn Sie den alternativen Flug annehmen, können Sie unter Umständen trotzdem eine Entschädigung erhalten. Ausschlaggebend ist dabei die Ankunftszeit an Ihrem Zielort. Wenn der alternative Flug verspätet ist, wird Ihnen eine Entschädigung gezahlt.

Die möglichen Entschädigungsbeträge können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:

Bis zu 2 Stunden2-3 Stunden3-4 StundenMehr als 4 StundenNicht angekommenFlugentfernung
125 €250 €250 €250 €250 €Alle Flüge bis 1500 km
200 €200 €400 €400 €400 €Innerhalb der EU: Flüge über 1500 km
200 €200 €400 €400 €400 €Außerhalb der EU: Flüge zwischen 1500 und 3500 km
300 €300 €300 €600 €600 €Außerhalb der EU: Flüge über 3500 km

Die Fluggesellschaft kann eine Entschädigung vermeiden, wenn sie den Transfer zum Zielort mit minimaler Abweichung vom ursprünglichen Zeitplan gewährleistet. Selbst bei einer nur geringfügigen Verspätung Ihrer Ankunft besteht möglicherweise kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung.

Wie man eine Entschädigung von Corendon Dutch Airlines erhält

Es ist wichtig, zu wissen, wie Sie die Ihnen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zustehende Entschädigung erhalten. Hier sind die wichtigsten Schritte, um eine Entschädigung zu beantragen:

  1. Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Informationen wie die Flugnummer, das Datum und die Art des Problems angeben.
  2. Lassen Sie unsere Experten Ihnen helfen. Nach dem Absenden des Formulars wird unser Team alles in die Hand nehmen. Wir sind mit den relevanten Gesetzen bestens vertraut und werden unser Bestes tun, die Entschädigung zu erhalten. Sie bezahlen uns nur bei Erfolg.

Welche Flüge von Corendon Dutch Airlines fallen unter die EU-Verordnung 261/2004?

Die EU-Verordnung zum Schutz der Fluggäste hat einen sehr breiten Anwendungsbereich. Sie gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union starten oder dorthin fliegen, sofern der Flug von einem europäischen Carrier durchgeführt wird.

StreckeFällt unter die EU-Verordnung 261/2004
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten✅ Fällt darunter
Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen✅ Fällt darunter

Diese Verordnung gilt ebenfalls für Fluggesellschaften aus Norwegen, der Schweiz und Island. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie mit einer beliebigen Fluggesellschaft innerhalb Europas, nach Europa oder aus Europa reisen, wahrscheinlich diese Rechte haben.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben

Corendon Dutch Airlines ist nicht in allen Fällen für Flugannullierungen oder Verspätungen verantwortlich. Gelegentlich kommen Situationen vor, die die Fluggesellschaft nicht verhindern kann, zum Beispiel schwere Wetterbedingungen oder unvorhergesehene Probleme.

Wenn beispielsweise ein schwerer Sturm auftritt, eine Notlage am Flughafen oder ein Streik der Fluglotsen stattfindet, ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich. Solche Ereignisse werden als “außergewöhnliche Umstände” bezeichnet, die die Fluggesellschaft nicht kontrollieren kann.

Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen

Datum Flugnummer Route Status Entschädigung
Yurii Semikopenko
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