Wenn es zu Schwierigkeiten mit einem Flug kommt, ist das nicht nur enttäuschend, sondern kann auch zusätzlichen Stress verursachen. Die positive Seite ist jedoch, dass die Europäische Union klare Gesetze hat, um Reisende in solchen Fällen zu unterstützen. Wenn Sie in die EU fliegen, ist es wichtig, diese Regeln zu kennen. Sie können nützlich sein, wenn Ihr Flug verspätet oder annulliert wurde.
iDie Kenntnis Ihrer Rechte kann dazu beitragen, dass Schwierigkeiten während einer Reise viel einfacher werden.
Fluggastrechte gemäß EU-Verordnung Nr. 261/2004
Fluggäste von Airlines, die Flüge in die EU durchführen, sind im Falle von Unregelmäßigkeiten geschützt. Die EU-Gesetze stellen sicher, dass Fluggesellschaften in solchen Situationen für ihre Passagiere sorgen müssen.
Bei Flugausfällen oder Verspätungen sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Ihnen folgenden Leistungen anzubieten:
- Verpflegung in Form von Essen und Getränken;
- eine Hotelunterkunft, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
- Transfer zwischen Hotel und Flughafen;
- Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten, etwa per Telefon, E-Mail oder Fax.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder Sie von einer längeren Verspätung betroffen sind, können Sie außerdem eine Entschädigung erhalten:
- Rücherstattung Ihrer Kosten;
- einen alternativen Flug;
- eine Entschädigung für Unannehmlichkeiten.
Vergessen Sie nicht, das Personal der Fluggesellschaft nach diesen Möglichkeiten zu fragen. Sie sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte bei langen Verspätungen oder Flugannullierungen zu informieren.
Entschädigung für Flugverspätung bei AirExplore
Flugverspätungen bei AirExplore sind sehr ärgerlich. Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Endziel angekommen sind und die Fluggesellschaft sieht sich in der Verantwortung, haben Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person.
Der Betrag der Rückerstattung hängt von der Flugentfernung und der Verspätungszeit ab. Die möglichen Rückerstattungsbeträge können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Flugentfernung |
0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Innerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
0 € | 300 € | 600 € | Außerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
Entschädigung für Flugannullierung bei AirExplore
Wenn Ihr Flug weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug annulliert wird, können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten. Die Fluggesellschaft ist allerdings nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn sie Ihnen einen alternativen Flug anbietet.
Die Fluggesellschaft kann die Zahlung einer Entschädigung vermeiden, wenn sie einen alternativen Flug organisiert, der folgende Bedingungen erfüllt:
Zeitraum der Benachrichtigung | Bedingungen für den alternativen Flug |
14 Tage | Keine |
7-13 Tage | Der alternative Flug startet frühestens zwei Stunden früher und landet spätestens vier Stunden später als der ursprüngliche Flug |
Weniger als 7 Tage | Der alternative Flug startet frühestens eine Stunde früher und landet spätestens zwei Stunden später als der ursprüngliche Flug |
Wenn Sie sich für den alternativen Flug entscheiden, können Sie unter Umständen trotzdem eine Entschädigung erhalten. Ausschlaggebend ist dabei die Ankunftszeit an Ihrem Zielort. Wenn der alternative Flug mit Verspätung ankommt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.
Die möglichen Entschädigungsbeträge können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
Bis zu 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Flugentfernung |
125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Innerhalb der EU: Flüge über 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Außerhalb der EU: Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Außerhalb der EU: Flüge über 3500 km |
Die Fluggesellschaft kann eine Entschädigung vermeiden, wenn sie den Transport zum Zielort mit minimaler Abweichung vom ursprünglichen Zeitplan gewährleistet. Auch wenn Ihre Ankunft nur geringfügig verspätet ist besteht möglicherweise kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung.
Wie man eine Entschädigung von AirExplore erhält
Es ist wichtig, zu verstehen, wie man die Entschädigung erhält, auf die man gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch hat. Hier sind die wichtigsten Schritte, um eine Entschädigung zu beantragen:
- Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Informationen wie die Flugnummer, das Datum und die Art des Problems angeben.
- Lassen Sie unsere Experten Ihnen helfen. Nach dem Absenden des Formulars wird unser Team die Verwaltung des Prozesses übernehmen. Wir sind mit den relevanten Gesetzen bestens vertraut und werden unser Bestes tun, die Entschädigung zu sichern. Sie bezahlen uns nur bei Erfolg.
Welche Flüge von AirExplore fallen unter die EU-Verordnung 261/2004?
Das EU-Passagierrecht hat einen sehr breiten Anwendungsbereich. Es gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in EU-Mitgliedstaaten startet oder in solchen ankommen und von einem europäischen Carrier durchgeführt werden.
Strecke | Fällt unter die EU-Verordnung 261/2004 |
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten | ✅ Fällt darunter |
Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen | ✅ Fällt darunter |
Diese Verordnung gilt ebenfalls für Fluggesellschaften aus Island, Norwegen und der Schweiz. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie mit einer beliebigen Fluggesellschaft innerhalb Europas, nach Europa oder aus Europa reisen, wahrscheinlich diese Rechte haben.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben
AirExplore ist nicht in allen Fällen für Verspätungen oder Flugannullierungen verantwortlich. Gelegentlich kommen Ereignisse vor, die die Fluggesellschaft nicht verhindern kann, zum Beispiel schwere Wetterbedingungen oder unvorhergesehene Probleme.
Wenn zum Beispiel ein plötzlicher Sturm auftritt, eine Notfallsituation am Flughafen oder die Flugotsen streiken, ist die Fluggesellschaft nicht haftbar. Solche Ereignisse werden als “außergewöhnliche Umstände” bezeichnet, die die Fluggesellschaft nicht kontrollieren kann.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
---|---|---|---|---|
26.06.202513:30 | Air Explore 6812 | London (PIK) Reykjavik (KEF) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
25.06.202507:00 | Air Explore 5332 | Dublin (DUB) Larnaca (LCA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
24.06.202510:30 | Air Explore 5255 | Reus (REU) Dublin (DUB) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
23.06.202512:30 | Air Explore 5161 | Enfidha (NBE) Dublin (DUB) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
05.06.202504:00 | Air Explore 6810 | Cologne (CGN) Billund (BLL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.06.202506:00 | Air Explore 5254 | Dublin (DUB) Reus (REU) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
27.05.202511:05 | Air Explore 4856 | Marsa Alam (RMF) Krakow (KRK) | Verspätet | Erstattung Beantragen |