Wenn Ihr Flug verspätet oder storniert ist, kann das ärgerlich sein und Unannehmlichkeiten für die Passagiere verursachen. Die Europäische Union hat jedoch mit der Verordnung 261/2004 eine Regelung eingeführt, die Passagiere in ähnlichen Situationen schützt.
Gemäß EU 261/2004 muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zahlen, wenn Ihr Flug storniert oder verspätet ist. In diesem Artikel besprechen wir Ihre Rechte und die Maßnahmen besprechen, die Sie einleiten sollten, um die Ihnen zustehende Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten.
Passagierrechte gemäß der Verordnung EU 261/2004
Die Verordnung EU-Verordnung 261/2004 ist eine Rechtsvorschrift, die die Rechte der Flugpassagiere abdeckt. Insbesondere behandelt diese Verordnung verschiedene Fälle, einschließlich Verspätungen, Flugstreichungen, Umbuchungen, und verpflichtet die Fluggesellschaft, individuelle Fälle mit Sorgfalt und Fairness zu bearbeiten. Wenn ein Flugproblem durch Verschulden der Fluggesellschaft entsteht, hat jeder Fluggast, der mit bestimmten Unannehmlichkeiten konfrontiert wurde, das Recht auf Kompensation. Zudem haben Passagiere möglicherweise Anspruch auf bestimmte Vorteile, die wir im weiteren Verlauf des Artikels näher erläutern werden.
Recht auf Entschädigung
Die Verordnung EU 261/2004 enthält klare Vorschriften über dern Entschädigungsprozess sowie der Hilfe für Fluggäste, die von Flugproblemen betroffen sind.
Insbesondere kann die Entschädigungssumme, die Sie potenziell erhalten können, bis zu 600 Euro pro Person betragen. Dieser Betrag variiert basierend auf Ihrem konkreten Fall.
Entschädigung für Flugannullierung bei Air Canada Rouge
Zunächst einmal sollten die Passagiere wissen, dass die Fluggesellschaft sie über eine Flugstreichung informieren muss.
Informiert die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Ihrem Flug und stellt keinen Ersatzflug bereit, ist sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung für die Flugstornierung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu zahlen. Gleichzeitig gilt: Wenn der Passagier einen alternativen Flug angeboten bekommt, mit dem er später als zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs am Zielort ankommt, kann der Passagier auch Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Die untenstehende Tabelle zeigt die Verpflichtungen der Fluggesellschaft, die sich nach der Länge der Verspätung richten:
Bis 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Entfernung |
125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU 1500-3500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Entschädigung für Flugverspätung bei Air Canada Rouge
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 ist die Fluglinie bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden verpflichtet, eine Entschädigung für die Flugverspätung zu zahlen. Bei einer Verspätung von 5 oder mehr Stunden, hat der Passagier Anspruch auf:
- eine Rückerstattung des Ticketpreises oder
- einen alternativen Flug zum endgültigen Zielort.
Weitere Informationen zur Entschädigung finden Sie in der folgenden Tabelle:
Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Entfernung |
0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 3500 km |
0 € | 300 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Recht auf Betreuung bei Flugverspätung oder Stornierung
Das Recht auf Betreuung betrifft einen bestimmten Aspekt der Verordnung der EU Nr. 261/2004. Dies definiert die allgemeinen Regeln für Entschädigung und Unterstützung von Passagieren bei Flugstornierungen, langen Verspätungen oder Beförderungsverweigerung.
Gemäß dem “Recht auf Betreuung” der EU-Verordnung 261/2004 ist von der Fluggesellschaft fordert, bestimmten Passagieren, die mit erheblichen Verspätungen oder Stornierungen konfrontiert sind, bestimmte Dienstleistungen und Unterstützung bereitzustellen. Dies umfasst:
- Essen und Getränke, die der Wartezeit angemessen sind;
- Hotelunterbringung, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
- Transport zwischen dem Flughafen und dem Unterbringungsort;
- Zwei kostenlose Telefonanrufe sowie E-Mails oder Faxnachrichten.
Höher- und Herabstufung der Klasse
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine höhere Klasse zur Verfügung stellt (beispielsweise, wenn Sie Economy gebucht haben, aber in die Business Class befördert werden), sind Sie nicht verpflichtet, zusätzliche Kosten für diese Leistung zu zahlen.
Wenn Sie Business gebucht haben, aber in die Economy Class herabgestuft wurden, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Höhe der Entschädigung ausschließlich durch die Flugstrecke bestimmt wird:
- 30 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von maximal 1.500 km;
- 50 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von über 1.500 km ( Inlandsflüge innerhalb Europas über 1.500 km und alle anderen Flüge mit einer Strecke zwischen 1.500 und 3.500 km);
- 75 % des Ticketpreises gelten für Flüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km.
Beachten Sie, dass diese Rechte für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union sowie für Flüge von in der EU registrierten Fluggesellschaften gelten, sofern die Route einen Abflug aus der EU oder eine Ankunft in der EU umfasst.
Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?
Es gibt leider Situationen, in denen Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung für verspätete oder gestrichene Flüge haben. Dies ist vor allem, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Beispiele hierfür sind:
- Ungünstige Wetterbedingungen und Naturkatastrophen (z.B. starke Stürme oder Vulkanausbrüche).
- Politische Umstände wie Sicherheitsrisiken oder terroristische Anschläge.
- Kollision eines Flugzeugs mit externen Objekten (z. B. Vogelschlag).
- Aggressive oder schwer erkrankte Passagiere, die die Sicherheit des Fluges gefährden.
- Streiks, die nicht vom Personal der Fluggesellschaft verursacht wurden (z.B. Streiks von Fluglotsen oder Bodenpersonal.
Wenn die Fluggesellschaft das Problem mit dem Flug potenziell hätte abwenden können, es aber nicht bewältigt hat, können Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Für welche Flüge gilt die EU-Verordnung 261/2004?
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten. Sie gilt auch für Flüge, die in die EU ankommen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. In den Anwendungsbereich der Verordnung fallen auch Fluggesellschaften mit Sitz in Island, Norwegen und der Schweiz.
Da Air Canada Rouge keine europäische Fluggesellschaft ist, besteht für sie keine Verpflichtung eine Entschädigung zu leisten, wenn ihre Flüge außerhalb der EU stattfinden. Dies gilt sogar für Flüge in die Europäische Union, sofern der Abflugort außerhalb der Europäischen Union liegt.
Route | Unterliegt der EU-Verordnung 261/2024 |
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten | ✅ Ja, fällt unter der Verordnung |
Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen | ❌ Nein, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU |
Wie erhält man eine Entschädigung von Air Canada Rouge?
Verspätung oder Stornierung eines Fluges ist eine enttäuschende Erfahrung, die nicht nur Ihre Reisepläne durcheinanderbringt, sondern auch sehr enttäuschend sein kann. Betroffene Passagiere, die mit einer Verspätung oder Stornierung des Fluges sollten wissen, wie sie Entschädigung geltend machen können. Um eine Entschädigung zu verlangen, folgen Sie diesen Schritten:
- Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Angaben wie Flugnummer, Datum und das Problem, mit dem Sie konfrontiert waren machen.
- Lassen Sie sich von unseren Experten helfen. Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, wird unser Team die gesamten Prozess für Sie steuern. Wir sind bestens mit den EU-Gesetzen vertraut und werden unser Bestes tun, Ihnen eine Entschädigung zu sichern. Sie bezahlen uns nur, wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
---|---|---|---|---|
26.06.202516:30 | Air Canada Rouge 1616 | Montreal (YUL) Tampa (TPA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.06.202512:10 | Air Canada Rouge 1617 | Tampa (TPA) Montreal (YUL) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
26.06.202508:15 | Air Canada Rouge 1654 | Toronto (YYZ) Tampa (TPA) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
25.06.202520:30 | Air Canada Rouge 1578 | Toronto (YYZ) Sydney (YQY) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
22.06.202520:30 | Air Canada Rouge 1578 | Toronto (YYZ) Sydney (YQY) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
18.06.202520:30 | Air Canada Rouge 1578 | Toronto (YYZ) Sydney (YQY) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
15.06.202516:40 | Air Canada Rouge 1754 | Toronto (YYZ) Cayo Coco (CCC) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
11.06.202520:30 | Air Canada Rouge 1578 | Toronto (YYZ) Sydney (YQY) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
11.06.202509:15 | Air Canada Rouge 1931 | Toronto (YYZ) Saskatoon (YXE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
10.06.202520:30 | Air Canada Rouge 1578 | Toronto (YYZ) Sydney (YQY) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
04.06.202520:30 | Air Canada Rouge 1578 | Toronto (YYZ) Sydney (YQY) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
28.05.202520:30 | Air Canada Rouge 1578 | Toronto (YYZ) Sydney (YQY) | Verspätet | Erstattung Beantragen |