Die Coronavirus-Pandemie bringt viele Bereiche des Lebens durcheinander, darunter auch unsere Reisepläne. Nachdem sie von der steigenden Sterblichkeitsrate in Europa erfahren haben, haben sich mehrere Fluggesellschaften gezwungen, ihre Flüge zu streichen. Angesichts dieser Situation ist eine Reduzierung der Flüge erforderlich. Da immer mehr Länder ihre Türen für Ausländer schließen, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Flug wegen des Virus ausfällt. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie tun müssen, wenn Ihr Flug wegen des Coronavirus annulliert wird.
Rechte von Flugpassagieren bei einer Flugannullierung aufgrund von Covid
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 muss die Fluggesellschaft, wenn sie Ihren Flug annulliert, Folgendes tun:
- Den Prei für das Flugticket innerhalb von höchstens sieben Tagen erstatten;
- Ihren Flug umleiten, wenn Sie dies verlangen. Dadurch wird die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie so schnell wie möglich an Ihren Zielort umzubuchen, ohne dass Sie dafür irgendwelche Gebühren zahlen müssen;
- Ihnen Gutschriften anzunehmen oder eine Rückerstattung in bar zu verlangen.
In der Regel werden Flüge, die im Rahmen der Coronavirus-Pandemie annulliert wurden, nur durch Umbuchungen oder Rückerstattungen entschädigt.
Einschränkungen, die Reisende aufgrund der Pandemie betreffen, wie Reisebeschränkungen, Quarantäne, werden als außergewöhnliche Situationen betrachtet. Wenn die Regeln jedoch nicht befolgt werden, hat der Reisende keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Wenn der Flug aufgrund der Coronavirus-Pandemie annulliert wird, hat der Fluggast außerdem das Recht auf eine vollständige Ticketerstattung. Wenn dies nicht der Fall ist, muss die Reisegesellschaft ihm einen anderen Flug besorgen. Darüber hinaus müssen ihm auch Essen, Trinken, Zugang zu Kommunikation und Unterkunft gewährt werden. Alle diese Reiserechte sind in der Verordnung (EG) Nr. 261 der Europäischen Union festgelegt. Diese Rechte gelten nur für Personen, deren Flüge in einem Gebiet starten, das Mitglied der Europäischen Union ist. Es besteht trotzdem die Möglichkeit, dass diese Regeln in Gebieten außerhalb der Europäischen Union anders sind.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugannullierung aufgrund des Coronavirus?
Sie sind Fluggast und Ihr Flug wird annulliert. Diese Annullierung kann entschädigungspflichtig sein oder nicht. Hier sind einige Gründe, die Ihr Recht auf Entschädigung bei einer Flugannullierung bestätigen. Bei Annullierungen, die von der Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen die Entschädigung entweder in Form einer Rückerstattung aus Gründen vorgenommen werden, die Sie nicht zu vertreten haben, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen die Entschädigung entweder in Form einer Rückerstattung oder einer Umbuchung zu zahlen. Das heißt, Sie sind verpflichtet, Ihre Reise neu zu planen und durchzuführen, ohne dass Sie erneut die geforderten Kosten ausgeben oder die Kosten für das Reiseticket zurückerstattet bekommen.
Sie haben auch Anspruch auf Entschädigung bei großen Verspätungen oder Störungen, die von der Fluggesellschaft verursacht werden. Je nachdem, ob der Flug verspätet oder gestört war, haben Sie das volle Recht, eine Entschädigung zu verlangen. Darüber hinaus haben Sie möglicherweise Anspruch auf zusätzliche Entschädigungen, wenn die Fluggesellschaft die Rückerstattung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist leistet. Wenn Ihnen statt einer Rückerstattung Gutscheine angeboten werden, ist es Ihr Recht, die Rückerstattung statt der Gutscheine zu verlangen.
Welche Flüge fallen unter die EU 261?
Die EU 261, auch bekannt als Verordnung (EG) Nr. 261/2004, gilt für alle Flüge von einem Flughafen in der Europäischen Union sowie für Flüge von EU-Fluggesellschaften in die Europäische Union, selbst wenn der Abflug aus einem Drittland erfolgt.
Reiseplan | EU Fluggesellschaft | Nicht EU Fluggesellschaft |
Von innerhalb der EU nach innerhalb der EU | ✅ | ✅ |
Von innerhalb der EU nach außerhalb der EU | ✅ | ✅ |
Von außerhalb der EU nach innerhalb der EU | ✅ | ❌ |
Von außerhalb der EU nach außerhalb der EU | ❌ | ❌ |
Sie wirkt sich auch auf Anschlussflüge zu abgedeckten Flügen aus, die von diesen Fluggesellschaften betrieben werden. Nach dieser Verordnung ist es möglich, Fluggästen bei Verspätungen, Flugannullierung oder Nichtbeförderung eine Entschädigung zu zahlen, wenn die Fluggäste einen Nachweis über eine bestätigte Buchung haben und sich zur angegebenen Zeit zum Einsteigen begeben haben.
Wie kann man eine Entschädigung beantragen?
Wenn Ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie des Coronavirus annulliert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Der Prozess kann kompliziert sein, aber mit der richtigen Unterstützung können Sie Ihre Ansprüche effektiv geltend machen. Hier ist, wie Sie vorgehen sollten:
- Sammeln Sie Ihre Unterlagen: Behalten Sie alle relevanten Dokumente wie Ihr Flugticket, Zahlungsbelege und den Kommunikationsverlauf mit der Fluggesellschaft. Diese Unterlagen sind entscheidend, um Ihren Anspruch zu untermauern.
- Füllen Sie unser Formular aus: Um den Prozess zu erleichtern, bieten wir Ihnen ein speziell entwickeltes Formular an. Hier können Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrem Fall eingeben, einschließlich Flugdetails, Datum und einer Beschreibung der Flugannullierung. Mit nur wenigen Klicks stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Daten vollständig und korrekt übermittelt werden.
- Unsere Experten übernehmen den Rest: Sobald Sie das Formular eingereicht haben, analysieren unsere Spezialisten Ihren Fall. Mit fundiertem Wissen zu den europäischen Vorschriften und Fluggastrechten setzen wir uns direkt mit der Fluggesellschaft in Verbindung. Falls nötig, arbeiten wir mit spezialisierten Anwälten zusammen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
- Maximieren Sie Ihre Chancen: Sollte die Fluggesellschaft nicht kooperieren, leiten wir Ihren Fall an die zuständigen Behörden oder Schlichtungsstellen weiter. Unsere Expertise sorgt dafür, dass Sie Ihre Entschädigung schnell und erfolgreich erhalten.
Das Verfahren zur Beantragung einer Entschädigung kann zeitaufwendig und kompliziert sein, wenn Sie es alleine durchlaufen. Unsere Partner, die Experten für Fluggastrechte sind, übernehmen den gesamten Prozess für Sie – von der Antragstellung bis zur Auszahlung.