Annullierungen und Verspätungen von Flügen sind die gängigsten Probleme, mit denen Passagiere konfrontiert sind. Zum Glück gibt es die EU-Verordnung 261, die garantiert, dass Sie als Passagier nicht in einer schwierigen Lage sind und Ihre Rechte geschützt werden. Die EU-Verordnung 261/2004 definiert Bedingungen, unter denen Passagiere Anspruch auf Entschädigung und Unterstützung durch die Fluggesellschaft haben.
In diesem Artikel betrachten wir die Rechte der Passagiere und den Prozess der Entschädigungsbeantragung bei der Fluggesellschaft.
Passagierrechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004
In Übereinstimmung mit der Verordnung EU 261 haben Passagiere, deren Flüge am Flughafen Berlin-Tegel verspätet oder annulliert wurden, bestimmte Rechte. Diese umfassen:
- Essen und Getränke: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Essen und Getränke je nach Dauer der Verspätung bereitzustellen;
- Zugang zu Kommunikationsmitteln: Passagiere können zwei Telefonate kostenlos sowie E-Mails oder Faxe senden;
- Unterbringung: Erfordert die Verspätung einen längeren Aufenthalt, organisiert oder stellt die Fluggesellschaft eine Hotelunterkunft sowie den Transfer zwischen Flughafen und Hotel bereit;
- Ticket-Rückerstattung oder alternativer Flug: Passagiere haben die Möglichkeit, zwischen einer vollständigen Rückerstattung des Tickets und der Buchung eines alternativen Flugs zum Endziel zu wählen;
- Entschädigung: Abhängig von der Flugdistanz und Dauer der Verspätung können Fluggäste Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € haben.
Entschädigung bei Flugverspätungen am Flughafen Berlin-Tegel
Fluggäste, die mit einer Flugverspätung am Flughafen Berlin-Tegel konfrontiert sind, können unter Umständen das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, wenn die Verspätung länger als 3 Stunden dauert. Die Höhe der Entschädigung hängt von verschiedene Faktoren ab. Faktoren wie die Flugstrecke und die Dauer der Verspätung.
Genauere Angaben über die Entschädigungssummen finden Sie in der folgenden Tabelle:
Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Flugentfernung |
0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 3500 km |
0 € | 300 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Entschädigung bei Flugstornierung am Flughafen Berlin-Tegel
Bei einer Flugannullierung am Flughafen Berlin-Tegel in Übereinstimmung mit der Verordnung EU 261/2004 haben Passagiere das Recht, eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu erhalten, sofern die Fluggesellschaft sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert.
In bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen. So kann die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung vermeiden, wenn sie einen Alternativflug anbietet, der bestimmten Kriterien entspricht und es Ihnen ermöglicht, Ihr Ziel mit minimaler Verspätung zu erreichen:
Benachrichtigungsfristen | Bedingungen für den alternativen Flug |
14 Tage | Keine |
7-13 Tage | Der alternative Flug startet frühestens zwei Stunden früher und landet spätestens vier Stunden später als der ursprüngliche Flug |
Weniger als 7 Tage | Der alternative Flug startet frühestens eine Stunde früher und landet spätestens zwei Stunden später als der ursprüngliche Flug |
Wenn Sie einem Alternativflug zustimmen, der mit deutlicher Verspätung am Endziel ankommt, können Sie dennoch Anspruch auf eine Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab:
Bis zu 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Flugentfernung |
125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU zwischen 1500 und 3500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Welche Flüge am Flughafen Berlin-Tegel fallen unter die EU-Verordnung 261?
Die EU-Verordnung 261 gilt für alle Flughäfen im Gebiet der EU sowie für Flughäfen der Länder, die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums sind. Dies umfasst Flughäfen in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und der Schweiz. Darüber hinaus gilt die Verordnung für Fluggesellschaften mit Sitz in der EU, selbst wenn der Flug von oder zu einem Flughafen außerhalb der EU durchgeführt wird.
Route | Fluggesellschaft innerhalb der EU | Fluggesellschaft außerhalb der EU |
Alle Flüge, die zu einem beliebigen Ziel abfliegen | Ja | Ja |
Alle Flüge, die aus irgendeinem Ort innerhalb der EU angekommen | Ja | Ja |
Alle Flüge, die aus irgendeinem Ort außerhalb der EU eingetroffen sind | Ja | Nein |
Wie kann man einen Entschädigungsantrag stellen?
Wenn Ihre Reisepläne durch eine Flugannullierung oder Verspätung gestört wurden, haben Sie in Übereinstimmung mit der Verordnung EU 261 das Recht, eine Entschädigung einzufordern. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Reichen Sie Ihr Formular ein. Sie sollten Details wie Datum, Flugnummer und welches Problem Sie haben angeben.
- Sobald Sie das Formular abgeschickt haben, übernimmt unser Expertenteam die komplette Abwicklung. Dank unserer Erfahrung und Expertise im EU-Recht setzen wir alles daran, Ihre Entschädigung zu sichern. Sie bezahlen den Service nur im Erfolgsfall.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
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