Wenn Ihr Flug storniert oder verspätet ist, kann das enttäuschend sein und Unannehmlichkeiten für die Passagiere verursachen. Die EU hat jedoch mit der EU-Verordnung 261/2004 eine Regelung eingeführt, die Passagiere in solchen Situationen schützt.
Gemäß EU 261 muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zahlen, wenn Ihr Flug storniert oder verspätet ist. In diesem Artikel besprechen wir Ihre Rechte und die Maßnahmen besprechen, die Sie unternehmen sollten, um die Ihnen zustehende Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten.
Passagierrechte gemäß der Verordnung EU 261/2004
Die Verordnung EU 261/2004 ist eine Rechtsvorschrift, die die Rechte der Flugpassagiere regelt. Insbesondere behandelt diese Verordnung verschiedene Situationen, einschließlich Verspätungen, Flugstreichungen, Umbuchungen, und verpflichtet die Fluggesellschaft, Einzelfälle mit Sorgfalt und Fairness zu bearbeiten. Wenn ein Flugproblem durch Verschulden der Fluggesellschaft entsteht, hat jeder Fluggast, der mit bestimmten Unannehmlichkeiten konfrontiert wurde, Anspruch auf Entschädigung. Zudem können Passagiere bestimmte Vorteile erhalten, die wir im weiteren Verlauf des Artikels näher erläutern werden.
Recht auf Entschädigung
Die Verordnung EU 261 beinhaltet klare Vorschriften über dern Entschädigungsprozess sowie der Unterstützung für Passagiere, die von Flugproblemen betroffen sind.
Insbesondere kann die Entschädigungssumme, die Sie potenziell erhalten können, bis zu 600 Euro pro Person betragen. Dieser Betrag variiert basierend auf Ihrem konkreten Fall.
Entschädigung für Flugannullierung bei Tigerair Taiwan
Zunächst einmal sollten die Passagiere wissen, dass die Fluggesellschaft dazu verpflichtet ist, sie über eine Flugstreichung zu informieren.
Informiert die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Ihrem Flug und stellt keinen Ersatzflug bereit, ist sie gemäß der Verordnung EU 261/2004 dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung für die Flugstornierung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu zahlen. Gleichzeitig gilt: Wenn der Passagier einen alternativen Flug angeboten bekommt, mit dem er später als zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs am Zielort ankommt, kann er ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Die untenstehende Tabelle zeigt die Verpflichtungen der Fluggesellschaft, die sich nach der Länge der Verspätung richten:
Bis 2 Stunden | 2-3 Stunden | 3-4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nicht angekommen | Entfernung |
125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU 1500-3500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Entschädigung für Flugverspätung bei Tigerair Taiwan
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 ist die Fluglinie bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden verpflichtet, eine Entschädigung für die Flugverspätung zu zahlen. Bei einer Verspätung von 5 oder mehr Stunden, hat der Passagier das Recht auf:
- eine Rückerstattung des Ticketpreises oder
- einen alternativen Flug zum endgültigen Zielort.
Weitere Informationen zur Entschädigung finden Sie in der folgenden Tabelle:
Weniger als 3 Stunden | Zwischen 3 und 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Entfernung |
0 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
0 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 3500 km |
0 € | 300 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Recht auf Betreuung bei Flugverspätung oder Stornierung
Das Recht auf Betreuung ist ein Aspekt der Verordnung der EU Nr. 261/2004. Dies definiert die allgemeinen Regeln für Entschädigung und Unterstützung von Passagieren bei Flugstornierungen, langen Verspätungen oder Beförderungsverweigerung.
Gemäß dem “Recht auf Betreuung” der EU-Verordnung 261/2004 ist die Fluggesellschaft verpflichtet, bestimmten Passagieren, die von erheblichen Verspätungen oder Stornierungen betroffen sind, bestimmte Dienstleistungen und Unterstützung bereitzustellen. Dies umfasst:
- Essen und Getränke, die der Wartezeit angemessen sind;
- Hotelunterbringung, falls eine Übernachtung erforderlich ist;
- Transport zwischen dem Flughafen und dem Unterbringungsort;
- Zwei kostenlose Telefonanrufe sowie E-Mails oder Faxnachrichten.
Höher- und Herabstufung der Klasse
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine höhere Klasse zur Verfügung stellt (beispielsweise, wenn Sie Economy gebucht haben, aber in die Business Class befördert werden), sind Sie nicht verpflichtet, zusätzliche Kosten für diese Leistung zu zahlen.
Wenn Sie Business Class gebucht haben, aber in die Economy Class herabgestuft wurden, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Höhe der Entschädigung ausschließlich durch die Flugstrecke bestimmt wird:
- 30 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von maximal 1.500 km;
- 50 % des Ticketpreises für Flüge mit einer Strecke von über 1.500 km ( Inlandsflüge innerhalb Europas über 1.500 km und alle anderen Flüge mit einer Strecke zwischen 1.500 und 3.500 km);
- 75 % des Ticketpreises gelten für Flüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km.
Bitte beachten Sie, dass diese Rechte für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union sowie für Flüge von in der EU registrierten Fluggesellschaften gelten, sofern die Route einen Abflug aus der EU oder eine Ankunft in der EU umfasst.
Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?
Es gibt leider Situationen, in denen Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung für gestrichene oder verspätete Flüge haben. Dies ist vor allem, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Beispiele hierfür sind:
- Ungünstige Wetterbedingungen und Naturkatastrophen (z.B. starke Stürme oder Vulkanausbrüche).
- Politische Umstände wie Sicherheitsrisiken oder terroristische Anschläge.
- Kollision eines Flugzeugs mit externen Objekten (z. B. Vogelschlag).
- Aggressive oder schwer erkrankte Passagiere, die die Sicherheit des Fluges gefährden.
- Streiks, die nicht vom Personal der Fluggesellschaft verursacht wurden (z.B. Streiks von Fluglotsen oder Bodenpersonal.
Wenn die Fluggesellschaft das Problem mit dem Flug potenziell hätte verhindern können, es aber nicht bewältigt hat, können Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Für welche Flüge gilt die EU-Verordnung 261/2004?
Die EU-Verordnung 261 gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen der Europäischen Union starten. Sie findet auch Anwendung auf Flüge, die in die EU ankommen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. In den Anwendungsbereich der Verordnung fallen auch Fluggesellschaften mit Sitz in Island, Norwegen und der Schweiz.
Da Tigerair Taiwan keine europäische Fluggesellschaft ist, besteht für sie keine Verpflichtung eine Entschädigung zu leisten, wenn ihre Flüge außerhalb der EU stattfinden. Dies gilt sogar für Flüge in die Europäische Union, sofern der Abflugort außerhalb der EU liegt.
Route | Unterliegt der EU-Verordnung 261/2024 |
Flüge, die von Flughäfen in der EU starten | ✅ Ja, fällt unter der Verordnung |
Flüge, die an Flughäfen in der EU ankommen | ❌ Nein, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU |
Wie erhält man eine Entschädigung von Tigerair Taiwan?
Verspätung oder Stornierung eines Fluges ist eine enttäuschende Erfahrung, die nicht nur Ihre Reisepläne durcheinanderbringt, sondern auch sehr enttäuschend sein kann. Betroffene Passagiere, die mit einer Stornierung oder Verspätung des Fluges sollten wissen, wie sie eine Entschädigung beantragen können. Um eine Entschädigung zu verlangen, folgen Sie diesen Schritten:
- Füllen Sie unser Formular aus. Sie müssen Angaben wie Datum, Flugnummer und das Problem, mit dem Sie konfrontiert waren machen.
- Lassen Sie sich von unseren Experten helfen. Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, wird unser Team die gesamten Prozess für Sie steuern. Wir sind bestens mit den EU-Gesetzen vertraut und werden unser Bestes tun, Ihnen eine Entschädigung zu sichern. Sie zahlen uns nur, wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird.
Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Route | Status | Entschädigung |
---|---|---|---|---|
30.06.202508:35 | Tigerair Taiwan 724 | Taipei (TPE) Yonago (YGJ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
30.06.202507:00 | Tigerair Taiwan 236 | Taipei (TPE) Hakodate (HKD) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
30.06.202506:40 | Tigerair Taiwan 654 | Taipei (TPE) Jeju (CJU) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
29.06.202516:40 | Tigerair Taiwan 606 | Taipei (TPE) Busan (PUS) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
29.06.202515:30 | Tigerair Taiwan 700 | Taipei (TPE) Tokyo (NRT) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
29.06.202511:15 | Tigerair Taiwan 211 | Tokyo (KIX) Taipei (TPE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
29.06.202510:40 | Tigerair Taiwan 655 | Jeju (CJU) Taipei (TPE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
29.06.202507:00 | Tigerair Taiwan 236 | Taipei (TPE) Hakodate (HKD) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
28.06.202521:25 | Tigerair Taiwan 504 | Phuket (HKT) Taipei (TPE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
28.06.202514:00 | Tigerair Taiwan 251 | Kochi (KCZ) Taipei (TPE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
28.06.202512:00 | Tigerair Taiwan 750 | Taipei (TPE) Oita (OIT) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
28.06.202510:10 | Tigerair Taiwan 231 | Okinawa (OKA) Taipei (TPE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
28.06.202509:00 | Tigerair Taiwan 206 | Taipei (TPE) Nagoya (NGO) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
27.06.202517:00 | Tigerair Taiwan 551 | Taipei (TPE) Da Nang (DAD) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
25.06.202507:00 | Tigerair Taiwan 236 | Taipei (TPE) Hakodate (HKD) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
24.06.202505:25 | Tigerair Taiwan 217 | Tokyo (HND) Taipei (TPE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
24.06.202500:10 | Tigerair Taiwan 216 | Taipei (TPE) Tokyo (HND) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
23.06.202512:30 | Tigerair Taiwan 237 | Hakodate (HKD) Taipei (TPE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
13.06.202500:10 | Tigerair Taiwan 216 | Taipei (TPE) Tokyo (HND) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
07.06.202518:00 | Tigerair Taiwan 259 | Hanamaki (HNA) Taipei (TPE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
04.06.202512:00 | Tigerair Taiwan 750 | Taipei (TPE) Oita (OIT) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
03.06.202513:45 | Tigerair Taiwan 254 | Taipei (TPE) Sendai (SDJ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.06.202519:00 | Tigerair Taiwan 255 | Sendai (SDJ) Taipei (TPE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
01.06.202513:45 | Tigerair Taiwan 254 | Taipei (TPE) Sendai (SDJ) | Verspätet | Erstattung Beantragen |
31.05.202518:00 | Tigerair Taiwan 259 | Hanamaki (HNA) Taipei (TPE) | Verspätet | Erstattung Beantragen |